Arbeitskammer, Krankenhausgesellschaft und Pflegegesellschaft starten Zweiten Pflegeaufruf
Die Arbeitskammer des Saarlandes startet gemeinsam mit der Saarländischen Krankenhausgesellschaft e.V. und der Saarländischen Pflegegesellschaft e.V. einen zweiten Aufruf an ehemalige Pflegekräfte, Pflegehilfskräfte, Altenpflegekräfte, Altenpflegehilfskräfte und Fachkräfte aus anderen medizinischen Berufen, in der Corona-Krise (vorübergehend) in ihren alten Beruf zurückzukehren.
Aktueller Stand der Pflegekräfte-Rekrutierung
Dem ersten Aufruf sind bereits über 200 (ehemalige) Pflegekräfte und Menschen aus anderen medizinischen Berufen (z.B. Medizinische Fachangestellte) gefolgt und haben sich bei der Arbeitskammer registrieren lassen. Darunter sind viele ehemalige Pflegekräfte, die derzeit arbeitslos sind oder in anderen Berufen arbeiten, Selbstständige, die ehemals als Pflegekräfte angestellt waren, aber auch Beschäftigte in Elternzeit.
Auch Arbeitgeber aus den Bereichen Tagespflege oder ambulante Pflege haben sich gemeldet und nachgefragt, inwieweit ihre Beschäftigten bei Kurzarbeit diese Möglichkeit nutzen können.
Offene Fragen werden schnellstmöglich geklärt
Auf der Website der Arbeitskammer wurden bereits viele Fragen, die Pflegekräfte nach dem ersten Pflegeaufruf gestellt haben in FAQs bereitgestellt. Diese sind unter folgendem Link zu finden:
Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Hilfe-Appell an Pflegekräfte in der Corona-Krise
Nächste Schritte
Alle, die sich auf den Pflegeaufruf melden, werden zunächst bei der Arbeitskammer registriert. Die Interessierten werden anschließend gemeinsam mit der Saarländischen Krankenhausgesellschaft und der Saarländischen Pflegegesellschaft an die jeweiligen Träger vermittelt. Die Träger setzen sich dann mit ihnen in Verbindung.