Veröffentlicht am 14. August 2020

Persönliche Schutzausrüstung und Hygiene in der Pflege

Wer an Hygiene in der Pflege denkt, hat in der Regel den Einmalhandschuh als Bild vor sich. Der Handschuh dient aber in erster Linie der Pflegekraft als Schutz vor Krankheitserregern und gefährlichen Inhaltsstoffen von Reinigungsmitteln und Medikamenten, so genannten Gefahrstoffen.

Es handelt sich also hierbei um eine Arbeitsschutzmaßnahme. Hygienemaßnahmen hingegen stellen in erster Linie einen Schutz der Patienten vor einer Übertragung mit Krankheitserregern bei Behandlung und Pflege dar.

Pflegekräfte sind bei ihrer Arbeit Gesundheitsgefährdungen ausgesetzt, vor denen sie sich mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) schützen, sofern technische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz darstellen.

Zu PSA zählen zum Beispiel geeignete Schutzhandschuhe, Schutzbrillen, Atemschutz und Schutzkleidung. Welche PSA erforderlich ist, hängt von den Gefährdungen ab, die bei den Tätigkeiten tatsächlich auftreten. So müssen beispielsweise Schutzhandschuhe sowohl gegenüber Mikroorganismen dicht sein, als auch gegenüber Gefahrstoffen.

Es gibt jedoch keinen universellen Schutzhandschuh und deshalb muss sorgfältig ermittelt werden, welches Handschuhmaterial gegenüber der Gefährdung wirksam schützt.

Bei Kontakt zu Körperflüssigkeiten oder-sekreten sind zum Beispiel medizinische Untersuchungshandschuhe (Qualitätskriterium AQL (Accepted Quality Level) von ≤ 1,5 nach DIN EN 455) geeignet. Bei Tätigkeiten mit verdünnten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln müssen dagegen Schutzhandschuhe nach DIN EN 374, am besten mit hohen Stulpen bereitgestellt werden. Diese sind auch dicht gegenüber Mikroorganismen und daher bei der Pflege und Behandlung von Patientinnen mit Infektionskrankheiten geeignet. Welcher Handschuh der richtige ist, erkennt man an der Kennzeichnung – Piktogramme Erlenmeyerkolben und Biogefährdung – sowie Angabe der entsprechenden DIN EN-Nummer auf der Verpackung.  Steht eine Gefährdung durch Viren im Vordergrund (z. B. über Schmierinfektion), sollte überprüft werden, ob Handschuhe mit der Zusatzbezeichnung VIREN erforderlich sind.

Auch die besten Schutzhandschuhe schützen nicht zu 100 %. Daher gilt:

  • Schutzhandschuhe entsprechend der Gefährdung tragen ,
  • nur so lange tragen, wie unbedingt erforderlich und dann ohne Eigenkontamination ausziehen und entsorgen  ,
  • anschließend Hände desinfizieren und entsprechend Hautschutzplan behandeln.

Bei manchen Tätigkeiten, z. B. Intubieren oder Trachealkanülenpflege ist mit Verspritzen oder Versprühen potenziell infektiöser Materialien oder Flüssigkeiten zu rechnen. Dann sollte eine Schutzbrille, für Brillenträger am besten mit optischer Korrektur oder ein Visier getragen werden.

Bei der Pflege von Patienten mit Infektionskrankheiten besteht unter Umständen eine Gefährdung durch Einatmen von luftgetragenen Krankheitserregern. In diesem Fall müssen sog. FFP-Masken der Kategorie 2 oder 3 getragen werden. Ist das Tragen einer solchen Schutzmaske erforderlich, muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung anbieten.

Pflegekräfte müssen in die richtige Auswahl von PSA und deren korrekten Benutzung wiederkehrend unterwiesen werden.

Auf dieser Webseite werden Cookies eingesetzt. Nähere Informationen über die Verwendungszwecke, die Art der erhobenen Daten sowie über die Möglichkeiten der Erhebung Ihrer Daten zu widersprechen, erhalten Sie hier: Datenschutzerklärung

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen