Veröffentlicht am 9. November 2020

Sonderleistung „Corona-Prämie Krankenhäuser“

Vor ein paar Tagen hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) nun endlich gemäß § 26a Absatz 1 Krankenhausgesetz (KHG) die Auflistung aller Krankenhäuser veröffentlicht, die einen Anspruch auf eine „Corona-Prämie“ haben.

Die Arbeitskammer des Saarlandes ist irritiert darüber, dass die Uniklinik des Saarlandes, der Maximalversorger im Land, durch das Raster gefallen ist und die Pflegekräfte keinen Cent erhalten sollen.
Durch eine Änderung des KHG im Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) haben Krankenhäuser Anspruch auf eine Prämie als Sonderleistung, wenn sie im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Mai 2020 durch die Behandlung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Patientinnen und Patienten besonders belastet waren. Anspruchsberechtig sind Krankenhäuser mit weniger als 500 Betten und mindestens 20 SARS-CoV-2-Fällen bzw. Krankenhäuser mit mehr als 500 Betten und mindestens 50 SARS-CoV-2-Fällen.

Die Uniklinik des Saarlandes meldete nach unseren Informationen mindestens 58 Sars-CoV-2 Fälle in dem vorgegeben Zeitraum. Wie es scheint, wurden aus diesen Fällen jedoch die Fälle der Patienten, die als Unterstützungsleistung aus der angrenzenden Region Grand-Est versorgt wurden, herausgerechnet. Dass deshalb die Kollegen in der Uniklinik nicht an der Corona-Prämie beteiligt werden sollen ist unverständlich. Die Belastung und die Ansteckungsgefahr ist die gleiche egal, woher der Patient stammt. Die Versorgung von Patienten unserer europäischen Nachbarn führt dazu, dass die Corona-Prämie nicht ausgezahlt wird. Dies steht in absurdem Widerspruch zu dem europäischen Gedanken.

Kurz vor Veröffentlichung unseres Beitrages hat sich auch der Ministerpräsident des Saarlandes, Tobias Hans zu diesem Thema geäußert. „Ich bin der Sache sofort nachgegangen und will hier definitiv eine Lösung. Das UKS wurde offenbar fälschlicherweise nicht in der Liste der besonders belasteten Krankenhäuser berücksichtigt. Die Pflegekräfte werden aber auf jeden Fall die Sonderzahlung bekommen, auch wenn das bedeutet, dass wir als Land dafür in Vorlage treten. Das sind wir den Pflegekräften, die täglich für uns alle ihren Kopf hinhalten, schuldig!“ So die Äußerung des Ministerpräsidenten auf seiner Facebookseite.

Die Arbeitskammer begrüßt den Vorstoß des Ministerpräsidenten und wird die Entwicklungen weiterhin aufmerksam beobachten und kritisch begleiten.

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