Altenpflege: Ablehnung der Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags ist das falsche Signal an die 1,2 Millionen Beschäftigten!
Altenpfleger*innen werden überall händeringend gesucht. Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrages für die Altenpflege wäre ein wichtiges und positives Signal. Nicht nur, um den Beruf wieder attraktiver für junge Leute oder Wiedereinsteiger*innen zu machen. Sondern auch für die rund 1,2 Millionen Beschäftigten in der Altenpflege.
Das die Caritas den allgemeinverbindlichen Tarifvertrag abgelehnt hat, lässt faktisch diejenigen Arbeitgeber profitieren, die das vorhandene Personalproblem in der Altenpflege durch geringe Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen verursacht haben.
„Es ist höchste Zeit, dass die Entlohnung in der Altenpflege angehoben wird“, fordert Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes. „Neben verlässlichen Dienstplänen ist eine angemessene Entlohnung die Grundvoraussetzung dafür, dass die Altenpflege für junge Menschen eine attraktive Berufswahl darstellt, Pflegekräfte in diesem Berufsfeld bleiben und Wiedereinsteiger gewonnen werden“, so Zeiger weiter. Mit der Ablehnung der Allgemeinverbindlicherklärung wurde eine Möglichkeit vertan, gerade in der Coronakrise, ein positives Signal zu senden und damit den Beruf attraktiver zu machen. „Dabei werden Altenpflegerinnen und Altenpfleger überall dringend gesucht“, mahnt Zeiger.
Die Ablehnung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages durch die Caritas lässt faktisch diejenigen Arbeitgeber profitieren, die das vorhandene Personalproblem in der Altenpflege durch geringe Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen verursacht haben. „Die Ablehnung ist deshalb das falsche Signal und steht dem gewünschten Beschäftigungsanstieg in der Branche entgegen. Verlierer dieses Taktierens sind die rund 1,2 Millionen Beschäftigten in der Altenpflege. Gerade die, die in der Corona-Krise Außerordentliches leisten, werden so nicht bedacht. Klatschen reicht bei Weitem nicht,“ so Zeiger.
Sollte das Vorhaben der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags Altenpflege endgültig scheitern, dann hätte die Idee von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ein gewisses Potential. Beide wollen die Zulassung von Pflegeeinrichtungen an eine Tarifbindung koppeln.
Hintergrund:
ver.di hatte sich mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) auf den endgültigen Inhalt des Tarifvertrages über Mindestbedingungen in der Altenpflege verständigt. Die Mindestentgelte in der Altenpflege würden demnach für alle Pflegebeschäftigten im Vergleich zum aktuell geltenden Pflegemindestlohn in vier Schritten deutlich ansteigen. Eine Pflegefachkraft bekäme demnach ab dem 1. Juni 2023 einen Stundenlohn von mindestens 18,75 Euro.
Dieser Tarifvertrag sollte die Grundlage für die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifwerkes für die Altenpflege zum 1. August 2021 werden. Vorausgegangen waren intensive Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien sowie die im Arbeitnehmerentsendegesetz vorgesehenen Anhörungen von Diakonie und Caritas. Laut Gesetz müssen die Arbeitsrechtlichen Kommissionen von Diakonie und Caritas dem Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags Altenpflege zustimmen, bevor der Bundesarbeitsminister ihn auf die gesamte Branche ausdehnen kann. Der Allgemeinverbindlicherklärung hat der Deutsche Caritas Verband nun widersprochen.
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