Veröffentlicht am 1. Oktober 2021

Die Situation in der Heilerziehungspflege und in der Heilerziehungspflegeassistenz: Einen multiprofessionellen Beruf wieder in den Fokus der Gesellschaft rücken!

Letzte Woche demonstrierten Auszubildende der Heilerziehungspflege für bessere Ausbildungsbedingungen. Nach wie vor will der Berufsstand darauf aufmerksam machen, dass es notwendig ist, ihr Berufsbild zu stärken.

Sie wollen von der Gesellschaft gehört werden und fordern bessere Rahmenbedingungen und eine angemessene Ausbildungsvergütung, die rechtlich verankert werden.
Aktuell ist es noch immer so, dass die Auszubildenden kein Gehalt bekommen. Die Einrichtungen zahlen lediglich ein geringes „Taschengeld“. Häufig sind die Azubis mit monatlichen Schulgeldzahlungen belastet und auf Bafög angewiesen. Verbesserungen der Arbeits- und Ausbildungsbedingungen, sowie eine gute Verfügbarkeit von Fort- und Weiterbildungsangeboten, könnten den Beruf attraktiver machen. Gerne greifen wir das Thema wieder auf und unterstützen den Berufsstand dabei, ihn etwas mehr in den Fokus von Politik und Gesellschaft zu rücken. Gerade in den Zeiten des Fachkräftemangels ist es wichtig, diesem bestmöglich entgegenzuwirken und die Rahmenbedingungen der Gesundheits- und Inklusionsberufe nachhaltig zu verbessern und zu stabilisieren.

Wir hatten bereits im Februar 2021 eine Stellungnahme zur aktuellen Situation in der Heilerziehungspflege und zur Option der Einführung einer Heilerziehungspflegeassistenzausbildung veröffentlicht. Diese können Sie hier nachlesen (PDF).

 

HEP’s- Der Beruf der Heilerziehungspflege

Unter Heilerziehungspflege kann sich ein Laie nicht viel vorstellen. Was man unter dem Begriff versteht und welche Aufgaben zu diesem Beruf gehören, haben wir hier nochmal verschriftlicht.

 

Die Tätigkeit

Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sind Fachkräfte. Sie betreuen Menschen aller Altersgruppen mit körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung. Sie sind in unterschiedlichen Bereichen tätig und für die pädagogische und pflegerische Begleitung sowie für die lebenspraktische Unterstützung und Betreuung der Menschen zuständig. Die Betreuung und Begleitung können stationär oder ambulant erfolgen. Außerdem organisieren sie Freizeitaktivitäten und fördern die soziale und berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung.

 

Die Ausbildung

Heilerziehungspfleger/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Aus- bzw. Weiterbildung an Fachschulen. Sie dauert in Vollzeit 2-3 Jahre, in Teilzeit 3-5 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung. Die Theorie wird ergänzt durch Praktika. Einige Schulen bieten die Möglichkeit, Teile der praktischen Ausbildung im Ausland zu absolvieren. Heilpädagogische und medizinisch-pflegerische Inhalte werden kombiniert. Die Ausbildung befähigt die Absolventen selbstständig und eigenverantwortlich Menschen, die durch Beeinträchtigungen oder Behinderungen schwer ihre personale und soziale Identität und Integration wahren können, zu begleiten, zu betreuen, zu pflegen und deren Persönlichkeitsentwicklung, Bildung und Sozialisation und Rehabilitation zu fördern.

 

Die Zulassung

Voraussetzung zur Ausbildung ist mindestens der Mittlere Bildungsabschluss. Eine Abweichung von dieser Voraussetzung kann in Einzelfällen durch eine entsprechende abgeschlossene Berufsausbildung oder entsprechender beruflicher Tätigkeit erfolgen. Hier entscheidet das Ministerium für Bildung und Kultur im Einzelfall.

Weitere wichtige Zulassungskriterien:

  •  Hochschulreife sowie Fachhochschulreife kann auf die Tätigkeit angerechnet werden.
  •  Ärztliches Attest
  • Polizeiliches Führungszeugnis (je nach Schule)
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Bei dem berufsbegleitenden Teilzeit-Bildungsgang muss ist eine Anstellung erforderlich.

Die beruflichen Voraussetzungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt!

 

Für das Saarland gelten folgende Bestimmungen:

Schulische/berufliche Vorbildung/Berufspraxis:

Mittlerer Bildungsabschluss und Nachweis einer beruflichen Vorbildung durch:
eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens einjähriger Dauer.

oder

die erfolgreiche Teilnahme an einem einjährigen beruflichen Vorpraktikum in geeigneten Praxiseinrichtungen.

oder

eine mindestens einjährige angeleitete einschlägige praktische Tätigkeit in Einrichtungen und Diensten des Sozial- und Gesundheitswesens und eine anschließende einjährige berufliche Tätigkeit in diesem Bereich, beispielsweise ein Freiwilliges Soziales Jahr.

oder

eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit, davon mindestens zwei Jahre in einem für die Heilerziehungspflege förderlichen Beruf.

 

Weitere Zugangsvoraussetzungen:

  • gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)
  • Vorlage eines Führungszeugnisses
  • Je nach Bildungsanbieter werden ggf. weitere oder abweichende Zugangsvoraussetzungen gefordert.

 

Der  Abschluss

Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin / staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger

 

Die Arbeitsfelder

Nach der Ausbildung findet man die Fachkräfte in den unterschiedlichsten Bereichen:

  •  Tagesstätten
  • Wohn- und Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderung.
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
  • Einrichtungen der Sozialpsychiatrie.
  • Kindertageseinrichtungen
  • Schulen.

 

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Aufstiegsweiterbildungen in unterschiedlichen Feldern, so zum Beispiel im Bereich der Fach- und Betriebswirt/in, der Sonderfachkräfte und in verschiedene Studiengänge als Weiterbildung für Heilerziehungspfleger/-innen.

  •  Bachelor Professional in Sozialwesen
  • Weiterbildung zum Heilerziehungspfleger für Psychiatrie
  • Fortbildung zum Fachwirt für Erziehungswesen
  • Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen
  • Motopäde *
  • Qualifizierung als staatlich anerkannter Sonderpädagoge
  • Weiterbildung zum Qualitätsbeauftragten im Gesundheits- und Sozialwesen

 

Bei weiteren Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung: pflege@arbeitskammer.de.

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