Pressedienst: Pflegereform. Pläne gefährden Versorgung und gute Arbeit – Gesetzentwurf ist ein sozialpolitischer Rückschritt
Die Arbeitskammer des Saarlandes und die Arbeitnehmerkammer Bremen lehnen den vorliegenden Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) entschieden ab.
Statt die soziale Pflegeversicherung nachhaltig zu stabilisieren und zukunftsfest weiterzuentwickeln, sieht der Gesetzentwurf Leistungskürzungen, höhere finanzielle Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sowie Rückschritte bei den Arbeitsbedingungen in der Pflege vor.
„Die soziale Pflegeversicherung wurde geschaffen, um das Risiko der Pflegebedürftigkeit solidarisch abzusichern und Menschen vor der Abhängigkeit von Sozialhilfeleistungen zu schützen. Die geplanten Änderungen entfernen sich deutlich von diesem Grundgedanken. Leistungen werden eingeschränkt, Belastungen verlagert und die Verantwortung des Staates weiter zurückgedrängt“, sagt Elke Heyduck, Geschäftsführerin der Arbeitnehmerkammer Bremen.
Leistungskürzungen zulasten Pflegebedürftiger
Obwohl das Ziel der Reform die Entlastung der Pflegebedürftigen von den hohen Eigenanteilen war, wird sich deren Situation weiter verschlechtern. Statt Eigenanteile zu begrenzen, sollen Leistungszuschüsse von der Versicherung künftig später gezahlt werden. Dies führt zu höheren Eigenbeteiligungen und erhöht das Risiko, auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen sind.
Kritisch sehen die Kammern die geplante Verschärfung der Pflegegrade und die Leistungskürzungen bei den unteren Pflegegraden. Das führe dazu, dass pflegebedürftige Menschen notwendige Unterstützung später oder gar nicht erhalten. Gleichzeitig sollen Leistungen zwar jährlich angepasst werden, aber nicht in Höhe der tatsächlichen Kostenentwicklung in der Pflege, was eine faktische Entwertung der Leistungen bedeutet.
„Pflegebedürftige Menschen verdienen eine gute und bedarfsgerechte Versorgung. Die vorgesehenen Leistungskürzungen und Verschärfungen dienen allein der Kostendämpfung und sind weder pflegewissenschaftlich begründet noch sozialpolitisch verantwortbar“, so Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes.
Pflegende Angehörige werden stärker belastet
Mit Sorge bewerten die Kammern die geplanten Einschnitte bei der sozialen Absicherung pflegender Angehöriger. Die von der Pflegeversicherung übernommenen Rentenbeiträge sollen abgesenkt und ab Erreichen der Regelaltersgrenze vollständig eingestellt werden. Besonders betroffen sind Frauen, die weiterhin den größten Teil der Sorgearbeit übernehmen.
„Pflegende Angehörige werden häufig als größter Pflegedienst der Nation bezeichnet. Zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden überwiegend von ihren Familien versorgt. Statt diese Leistung anzuerkennen und abzusichern, schwächt der Gesetzentwurf ihre soziale Absicherung weiter. Das ist eine Geringschätzung der Sorgearbeit und ein Affront gegen alle, die unser Pflegesystem tagtäglich tragen“, sagt Elke Heyduck. „Strikt abzulehnen ist auch, dass Kinder pflegebedürftiger Eltern unverhältnismäßig zur Finanzierung der Pflege herangezogen werden sollen“.
Die Arbeitskammer des Saarlandes und die Arbeitnehmerkammer Bremen lehnen den vorliegenden Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) entschieden ab. Statt die soziale Pflegeversicherung nachhaltig zu stabilisieren und zukunftsfest weiterzuentwickeln, sieht der Gesetzentwurf Leistungskürzungen, höhere finanzielle Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sowie Rückschritte bei den Arbeitsbedingungen in der Pflege vor.
„Die soziale Pflegeversicherung wurde geschaffen, um das Risiko der Pflegebedürftigkeit solidarisch abzusichern und Menschen vor der Abhängigkeit von Sozialhilfeleistungen zu schützen. Die geplanten Änderungen entfernen sich deutlich von diesem Grundgedanken. Leistungen werden eingeschränkt, Belastungen verlagert und die Verantwortung des Staates weiter zurückgedrängt“, sagt Elke Heyduck, Geschäftsführerin der Arbeitnehmerkammer Bremen.
Leistungskürzungen zulasten Pflegebedürftiger
Obwohl das Ziel der Reform die Entlastung der Pflegebedürftigen von den hohen Eigenanteilen war, wird sich deren Situation weiter verschlechtern. Statt Eigenanteile zu begrenzen, sollen Leistungszuschüsse von der Versicherung künftig später gezahlt werden. Dies führt zu höheren Eigenbeteiligungen und erhöht das Risiko, auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen sind.
Kritisch sehen die Kammern die geplante Verschärfung der Pflegegrade und die Leistungskürzungen bei den unteren Pflegegraden. Das führe dazu, dass pflegebedürftige Menschen notwendige Unterstützung später oder gar nicht erhalten. Gleichzeitig sollen Leistungen zwar jährlich angepasst werden, aber nicht in Höhe der tatsächlichen Kostenentwicklung in der Pflege, was eine faktische Entwertung der Leistungen bedeutet.
„Pflegebedürftige Menschen verdienen eine gute und bedarfsgerechte Versorgung. Die vorgesehenen Leistungskürzungen und Verschärfungen dienen allein der Kostendämpfung und sind weder pflegewissenschaftlich begründet noch sozialpolitisch verantwortbar“, so Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes.
Pflegende Angehörige werden stärker belastet
Mit Sorge bewerten die Kammern die geplanten Einschnitte bei der sozialen Absicherung pflegender Angehöriger. Die von der Pflegeversicherung übernommenen Rentenbeiträge sollen abgesenkt und ab Erreichen der Regelaltersgrenze vollständig eingestellt werden. Besonders betroffen sind Frauen, die weiterhin den größten Teil der Sorgearbeit übernehmen.
„Pflegende Angehörige werden häufig als größter Pflegedienst der Nation bezeichnet. Zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden überwiegend von ihren Familien versorgt. Statt diese Leistung anzuerkennen und abzusichern, schwächt der Gesetzentwurf ihre soziale Absicherung weiter. Das ist eine Geringschätzung der Sorgearbeit und ein Affront gegen alle, die unser Pflegesystem tagtäglich tragen“, sagt Elke Heyduck. „Strikt abzulehnen ist auch, dass Kinder pflegebedürftiger Eltern unverhältnismäßig zur Finanzierung der Pflege herangezogen werden sollen“.
Gute Arbeit in der Pflege in Gefahr
Die Kammern warnen zudem vor den Folgen für die Beschäftigten. Die geplante Aussetzung der Verpflichtung zur tarifgerechten Bezahlung für vier Jahre machen die Verbesserungen der letzten Jahre bei Löhnen und Arbeitsbedingungen zunichte. Zudem hätten die Änderungen bei den Pflegegraden zur Folge, dass stationäre Einrichtungen weniger Geld für Personal von den Pflegekassen erhalten.
„Tarifbindung und Personalbemessung sind zentrale Voraussetzungen für gute Arbeit und eine hochwertige Versorgung. Werden Einrichtungen Personalmittel entzogen und tarifliche Standards aufgeweicht, drohen Personalabbau, steigende Arbeitsbelastung und sinkende Attraktivität des Pflegeberufs. Angesichts des bestehenden Fachkräftemangels ist das das völlig falsche Signal“, erklärt Beatrice Zeiger.
Finanzierung einseitig zulasten der Versicherten
Die beiden Kammern kritisieren außerdem die Finanzierung der Reform. Pflegebedürftige, Angehörige und Beitragszahlende werden stärker belastet, während sich der Bund seiner finanziellen Verantwortung entzieht. So bleibt etwa eine Rückzahlung pandemiebedingter Mehrausgaben an die Pflegeversicherung aus.
„Die finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung darf nicht einseitig auf dem Rücken von Pflegebedürftigen, Angehörigen, Beschäftigten und Beitragszahlenden erfolgen. Wer die Solidarität im Pflegesystem erhalten will, muss auch Bund, Länder und privat Versicherte angemessen in die Verantwortung nehmen“, so Heyduck.
Nachhaltige Reform statt kurzfristiger Sparpolitik
Aus Sicht der Arbeitskammer des Saarlandes und der Arbeitnehmerkammer Bremen fehlen dem Gesetzentwurf nachhaltige Reformansätze. Notwendig seien unter anderem die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln und die Weiterentwicklung hin zu einer solidarischen Pflege-Bürgervollversicherung.
„Der vorliegende Gesetzentwurf bedeutet Sparpolitik auf dem Rücken derjenigen, die auf Pflege angewiesen sind oder Pflege leisten. Er wird die finanziellen Probleme der Pflegeversicherung nicht lösen, gefährdet aber das Vertrauen in eines der wichtigsten sozialen Sicherungssysteme unseres Landes“, so Beatrice Zeiger abschließend.
Das gemeinsame Positionspapier finden Sie hier: www.arbeitskammer.de/pflegeneuordnungsgesetz