Veröffentlicht am 23. Februar 2024

Achte auf mich! Sagt dein Rücken

Die meisten Beschäftigten in der Alten- und Krankenpflege kennen Schmerzen im Rücken oder in den Gelenken. Das Bewegen von kranken und schwachen Menschen stellt eine erhebliche Belastung für das Muskel-Skelett-System der Pflegekräfte dar. Sind die Schmerzen so stark, dass man nicht arbeiten kann, so folgen in der Regel viele Ausfalltage wegen Krankheit. Wer nicht auf Entlastung achtet oder keine Möglichkeit dazu hat, riskiert dauerhaft krank zu werden.

Ein Krankheitsfall heißt für die Betriebe umorganisieren, umschichten und für die anwesenden Pflegekräfte unter Umständen noch mehr Belastung. Dadurch entstehen vermeidbare Kosten für Betriebe und für die Gesellschaft. Für die betroffene Pflegekraft jedoch sind die Konsequenzen gravierender. Schmerzen und Einschränkungen im Alltag, vielleicht ein ganzes Leben lang sind die Folgen und diese müssen vermieden werden.

Viele belastende Tätigkeiten in der Pflege sind als „sicher gefährdend“ anzusehen

Werden diese durchgeführt, muss unbedingt überprüft werden, welche Möglichkeiten es gibt, eine Gefährdung auszuschließen. „Sicher gefährdende“ Belastungen treten z. B. beim Aufsetzen eines Menschen aus waagerechter Rückenlage oder beim Zurücklegen. Aber auch der Transfer von Bett auf Stuhl, von Stuhl auf Toilette oder beim Umlagern von Bett auf eine Liege. Die Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) führt in ihrer Information 207-010 elf solcher Tätigkeiten auf.

Aber auch die Umgebungsbedingungen tragen dazu bei, dass das Muskel-Skelett-System gefährlich hoch belastet werden kann. Fehlende Hilfsmittel, zu wenig Bewegungsraum im Patientenzimmer oder ungeeignetes Mobiliar und defekte Laufrollen an Betten und Beistelltischen. Leider tragen viele Pflegekräfte immer noch Schuhe, die keinen sicheren Halt bieten und eine zusätzliche Gefährdung darstellen.

Häufig werden Pflegetätigkeiten unter Zeitdruck durchgeführt

Da muss es schnell gehen und, so scheint es, ist die Zeit zu kurz, um ein Hilfsmittel einzusetzen. Jetzt müssen sich alle auf das Glück verlassen, dass keine Pflegekraft just in diesem Moment einen Bandscheibenvorfall erleidet. Doch Glück ist keine Strategie, um die Gesundheit der Pflegekräfte zu erhalten. Hier müssen wirksame Maßnahmen zum Schutz vor gefährlicher Überlastung ermittelt und auch umgesetzt werden.

Doch wie kann das gehen? Wann besteht ein Risiko für meine Gesundheit?

Hier sind die Unternehmen verpflichtet, eine Beurteilung der Gefährdungen durchzuführen, um dann die geeigneten Schutzmaßnahmen zu ermitteln. Die DGUV bietet mit ihren Informationen speziell für das Bewegen von Menschen gute Hilfestellungen. Die neue DGUV Information (207-033) bezieht sich dabei auf die Risikobewertung bei der Durchführung „sicher gefährdender“ Tätigkeiten.

Nehmen Sie frühzeitig die arbeitsmedizinische Vorsorge in Anspruch

Der betriebsärztliche Dienst in Ihrem Hause sowie Ihre Sicherheitsfachkraft sollten Sie auch bei der Ermittlung von Gefährdungen und bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnamen beraten.

Für Versicherte bei der Berufsgenossenschaft Gesundheit und Wohlfahrtspflege besteht die Möglichkeit, am Rückenkolleg teilzunehmen. Informationen dazu finden Sie unter:
Rückenkolleg und Refresher-Kurs – bgw-online
https://youtu.be/6vymgBVkmxc?t=18


Weitere DGUV Informationen zu „Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege“:

DGUV Information 207-010 „Prävention von Muskel- und Skelett-Erkrankungen“

DGUV Information 207-033 „Muskel-Skelett-Belastungen – erkennen und beurteilen“

DGUV Information 207-022 „Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung nach der Lastenhandhabungsverordnung“

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