AK bewertet Spahns Vorschläge zur Lohnerhöhung in der Altenpflege positiv – sieht andere Vorschläge zur Verbesserung der Gesundheitsvorsorge allerdings kritisch
Die Arbeitskammer begrüßt die Initiativen von Hubertus Heil und Jens Spahn, die Altenpflege zukünftig höher zu vergüten. Die jüngsten Vorschläge von Spahn zur Absenkung des pflegebedingten Eigenanteils bei Pflegegrad 2 bis 5 reichen dagegen bei Weitem nicht aus.
Die Arbeitskammer fordert weiterhin die komplette Übernahme des pflegebedingten Eigenanteils. Den weiteren Vorschlag Spahns, die höheren Löhne in der Pflege über eine Erstattung des Arbeitsgeberanteils für die Rentenversicherung aus Steuermitteln zu finanzieren, sieht die Arbeitskammer kritisch.
Im Einzelnen
Jens Spahn hat am Dienstag Änderungsanträge zum „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung” (GVWG) vorgeschlagen, die noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden sollen.
Danach sollen Pflegedienste und -heime vom 1. Juli 2022 nur noch dann mit der gesetzlichen Pflegeversicherung zusammenarbeiten dürfen, wenn sie ihre Pflegekräfte nach einem anerkannten Tarifvertrag bezahlen.
„Es ist höchste Zeit, dass die Entlohnung in der Altenpflege angehoben wird“, so Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes. „Neben verlässlichen Dienstplänen ist eine angemessene Entlohnung nach Tarif bzw. tarifähnlich die Grundvoraussetzung dafür, dass die Altenpflege für junge Menschen eine attraktive Berufswahl darstellt, Pflegekräfte in diesem Berufsfeld bleiben und Wiedereinsteiger gewonnen werden“, so Zeiger.
Außerdem hat Jens Spahn vorgeschlagen, Pflegebedürftigen einen neuen Zuschlag aus der Pflegeversicherung zu zahlen, um sie dann vor steigenden finanziellen Belastungen zu schützen. Pflegebedürftige der Pflegegrade zwei bis fünf, die seit mehr als zwölf Monaten vollstationäre Leistungen beziehen, sollen ein Leistungszuschlag in Höhe von 25 % ihres Eigenanteils erhalten. Nach mehr als 24 Monaten soll der Zuschlag auf 50 % und nach drei Jahren auf 75 % steigen.
Das würde im Saarland bedeuten, dass bei einem durchschnittlichen pflegebedingten Eigenanteil von 985 € im Monat nach einem Jahr eine Absenkung um 246 € und nach drei Jahren um 738 € erreicht würde. Der vom zu Pflegenden aufzubringende Betrag würde sich von aktuell 2.585 € auf minimal 1.846 € nach drei Jahren verringern.
Dies wäre zwar eine Entlastung von 739 € im Saarland, allerdings wäre diese nicht weitreichend genug, angesichts einer durchschnittlichen Rente im Saarland von 1.327 € bei den Männern und von 613 € bei den Frauen (Rentenbestand 2019). „Wir fordern schon seit längerem die komplette Übernahme des pflegebedingten Eigenanteils. Dies wären im Saarland durchschnittlich 985 €. Die höheren Belastungen der Pflegeversicherung sollten primär durch Steuererhöhungen und nicht durch höhere Pflegeversicherungsbeiträge gegenfinanziert werden, weil nicht alle die von der Pflegeversicherung profitieren auch in diese eingezahlt haben”, so Zeiger.
Um die höheren Löhne in der Pflege zu finanzieren, will Jens Spahn die Betreiber von Pflege- und Betreuungseinrichtungen bei den steigenden Lohnkosten entlasten, indem er ihnen den Arbeitgeberanteil für die Rentenversicherung ihrer Beschäftigten aus Steuermitteln erstatten. Den Vorschlag sieht die Arbeitskammer kritisch. „Das würde ein Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung bedeutend. Arbeitgeber würden zuungunsten der Arbeitnehmer entlastet“, so Zeiger abschließend.
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