Veröffentlicht am 23. Juli 2021

Antrag auf Pflegeleistungen

In unserem letzten Blogbeitrag hatten wir die Begriffe Pflegereform- PSG II, Pflegestufen und Pflegrade definiert. Heute erklären wir, wie man einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegversicherung bei der Kranken- und Pflegekasse stellt.

Wie bekomme ich Leistungen aus der Pflegversicherung?

Um Pflegegeld oder Sachleistung von der Pflegeversicherung zu erhalten, ist es notwendig einen Antrag bei der Kranken- und Pflegekasse einzureichen. Man kann diesen für sich selbst, einen Angehörigen oder als Stellvertreter für eine andere Person, mit entsprechender Vollmacht stellen. Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind automatisch Mitglied der entsprechenden Pflegekasse, die der Krankenkasse meist angeschlossen ist. Ansprechpartner ist in der Regel der gewohnte Sachbearbeiter. Auch für privat Versicherte ist die Krankenversicherung der richtige Ansprechpartner.

Der Antrag

Grundsätzlich ist der Antrag formlos, allerdings sollte das Anliegen klar hervorgehen, am besten auf weißem Papier. Auch Ort, Datum und die Unterschrift des Antragstellers sollte nicht fehlen, denn was hier wichtig ist, ist das Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht rückwirkend erbracht werden, sondern frühestens vom Monat der Antragstellung an. Der Antrag kann telefonisch, per Mail oder schriftlich gestellt werden, allerdings zwingend in deutscher Sprache, sonst ist er nicht wirksam!

Wird der Antrag zum ersten Mal gestellt, besteht Anspruch auf eine Pflegberatung innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung.

Die Prüfung

Nachdem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, wird der Medizinische Dienst der Kranken- und Pflegekassen (MDK) beauftragt, ein Gutachten zu erstellen (bei privat Versicherten MEDICPROOF). Hierbei wird die Pflegebedürftigkeit erst festgestellt und in einen entsprechenden Pflegerad eingeteilt.
Zu diesem Termin sollte der Versicherte Unterlagen wie Krankenhausberichte, Diagnosen, Atteste, Dokumentationen usw. zum Einsehen bereithalten. Die Begutachtung wird beim Versicherten zu Hause (oder Pflegeeinrichtung, Klinik usw.) von extra ausgebildeten Pflegefachkräften oder Ärzten durchgeführt.
Neben den Unterlagen wird in einem Gespräch nach Einschränkungen, Schwierigkeiten und Herausforderungen im Alltag gefragt und Bereiche, in denen Hilfe gebraucht wird, können so verdeutlicht werden. Personen, die Ihnen bei der Pflege behilflich sind oder auch Betreuer und Bevollmächtigte sollten bei der Begutachtung idealerweise dabei sein.

Der Bescheid

Fünf Wochen nach der Antragsstellung muss die Pflegekasse schriftlich mitteilen, ob die Pflegebedürftigkeit anerkannt und in welchen Pflegegrad die Person eingestuft wurde. Neben dem Pflegegrad wird auch der Bedarf an Präventiven Maßnahmen, Rehabilitation und Hilfsmitteln festgestellt.

TIPPS!

    • Alle Pflegebedürftige haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Ab dem Pflegerad 2 kann man zwischen Pflegegeld und Sachleistung wählen. Sie können die beiden Leistungen auch kombinieren, bei Bedarf.
    • Pflegebedürftige Menschen, sowie deren Angehörige und alle, die ehrenamtlich pflegen haben in Deutschland einen Anspruch auf kostenlose professionelle Pflegeberatung, sowie kostenlose Kurse und Schulungen zur Pflege. Alle, die Pflegeleistungen beantragen wollen oder bereits erhalten, können diese Leistungen beanspruchen. Dies ist im Sozialgesetzbuch (SGB XI) festgelegt. Wenn Sie sich eine umfassende Pflegeberatung wünschen, setzten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse oder der Pflegekasse der zu pflegenden Person in Verbindung. Eine Beratung erfolgt entweder in der Beratungsstelle oder auf Wunsch bei Ihnen zu Hause.
    • Ebenfalls umfangreiche Beratung bieten die Pflegestützpunkte an. Im Saarland existieren insgesamt acht Pflegestützpunkte. Wo sich ein solcher Stützpunkt in Ihrer Nähe befindet und wie Sie einen Beratungstermin vereinbaren können, erfahren Sie unter:
      Beratung und Hilfe rund um das Thema Pflege | Pflegestützpunkte im Saarland (psp-saar.net)
    • Die „COMPASS -Private Pflegeberatung“ ist ein entsprechendes Angebot für alle Personen, die privat versichert sind. www.compass-pflegeberatung.de.
    • Informationen rund um das Thema Pflege sowie eine Datenbank mit unterschiedlichen Ansprechstellen für Pflegebedürftige und Angehörige finden Sie unter https://beratungsdatenbank.zqp.de.
    • Kostenlose Vordrucke für Formulare, Merkblätter, Broschüren und Formulare zu den Freistellungsmöglichkeiten des Pflege- und Familienpflegezeitgesetzes finden Sie unter: Service: Wege zur Pflege (wege-zur-pflege.de)

In unserem nächsten Beitrag erklären wir, wie man den passenden Pflegedienst findet und wo man sich Pflegekenntnisse aneignen kann. Außerdem erklären wir euch, wie man die unterschiedlichen Leistungen kombinieren kann.

Viele Grüße aus dem Referat Pflege


Quellen:

Pflegebedürftigkeit » Der Pflegebedürftigkeitsbegriff | pflege.de
Pflegegrade – das aktuelle System der Pflegeversicherung (pflege-grad.org) Pflegebegutachtung | Medizinischer Dienst
www.vdk.de

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