Veröffentlicht am 25. März 2022

Arbeitskammer durch Aufnahme in immaterielles Kulturerbe gewürdigt

„Wir fühlen uns geehrt und geschätzt, jetzt Teil des saarländischen kulturellen Erbes zu sein. Die Aufnahme in die Liste des immateriellen Kulturerbes bedeutet eine große Wertschätzung unseres Engagements für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Saarland. Und das seit über 70 Jahren“, sagt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes. Der Verfassungsrang der Arbeitskammer als eine von vier Wirtschaftskammern im Land und die demokratische Rückkopplung durch die Selbstverwaltung der Vertreterversammlung, deren Mitglieder von den Gewerkschaften vorgeschlagen und vom Landtag gewählt sind, macht die Arbeitskammer in der Tat einzigartig. Das ist die Voraussetzung dafür, dass die Arbeit der Arbeitskammer immer durch die ureigenen Interessen der Beschäftigten geleitet ist.

„Unsere Kolleginnen und Kollegen der Arbeitskammer arbeiten seit über 70 Jahren mit dem Auftrag beraten.bilden.forschen. im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land. Das saarländische Ministerium für Bildung und Kultur hat das erkannt und ihr Engagement, ihre Arbeit und ihre Effizienz mit der Aufnahme in die Liste des immateriellen Erbes gewürdigt. Dafür danken wir“, ergänzt Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes. Die Arbeitskammer erinnern mit vielen Aktivitäten an die kulturelle und soziale Vergangenheit der Saarländerinnen und Saarländer. Und hilft damit, die landestypische, wesentlich bedingt durch Kohle und Stahl fast einzigartige, Arbeitnehmerkultur im Saarland zu bewahren. „In vielfältigen innovativen Projekten und mit unserer Beratung der saarländischen Landesregierung gestalten wir so mit dem Wissen um unsere Vergangenheit die Zukunft für die Menschen im Land“, so Otto abschließend.

Fotos: Jennifer Weyland

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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