Arbeitskammer vor der Landtagswahl mit klaren Forderungen für eine bessere Pflegepolitik im Saarland
Die Zahl der Pflegebedürftigen im Saarland hat sich von 1999 bis 2019 fast verdoppelt. Die Anzahl an Pflegekräften hingegen sinkt stetig. „Die beruflich Pflegenden fordern und erwarten von der Politik einen großen Wurf und nicht nur viele einzelne Verbesserungen“, sagt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes. „Und es geht es nicht nur darum, neue Menschen für den Beruf in der Pflege zu gewinnen. Sondern auch darum, Pflegekräfte im Beruf zu halten, sie dazu zu bewegen, wieder zurückzukehren oder ihre Arbeitszeit zu erhöhen. Dafür müssen sich die Rahmenbedingungen nachhaltig und wesentlich verbessern. Das ist Aufgabe der Politik“, fordert Zeiger beim AK-Forum zur Landtagswahl am Mittwoch in Saarbrücken. Thema war „die herausfordernde Lage der Pflege im Saarland“.
Die hohe Arbeitsbelastung resultiert dabei aus der Arbeitsverdichtung und dem Stellenabbau der vergangenen Jahre. Die Corona Pandemie hat diesen Zustand zusätzlich verschärft. „Pflegekräfte werden krank, reduzieren die Arbeitszeit, kündigen, verlassen das Arbeitsfeld oder gehen frühzeitig in Rente. Sie fühlen sich nicht wertgeschätzt und von der Politik im Stich gelassen“, so Zeiger. Deshalb muss sich die zukünftige Landesregierung auch im Bund massiv dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen nachhaltig und wesentlich verbessert werden. Hierzu zählt die Einführung der Pflegepersonalregelung (PPR 2.0), die eine angemessene Personalbemessung im Krankenhausbereich ermöglicht, sowie eine Verbesserung der Personalbemessung im Bereich der Altenpflege. Dabei geht es um eine bessere Arbeitsgestaltung etwa durch Regelungen für verbindliche Dienstpläne und kein ständiges „Rufen aus dem Frei“. Zudem müssen die Verbesserungen, die auch landesrechtlich möglich sind, durchgeführt werden.
So muss etwa bei dem Thema Fort- und Weiterbildung umgedacht werden. Hier ist eine Strukturierung der Angebote dringend erforderlich. Zudem scheitert oftmals die von Pflegekräften gewünschte Teilnahme an den Fort- und Weiterbildungen an den Arbeitgebern. Sie werden nicht freigestellt mit dem Argument: Personalmangel. „Pflegekräfte sind allerdings nach Paragraf 6 der Berufsordnung für Pflegekräfte im Saarland zu Fort- und Weiterbildung verpflichtet. Die Sanktionen bei Verstößen treffen demnach die Beschäftigten und nicht die Arbeitgeber, die aber oft dafür verantwortlich sind“, sagt Zeiger.
Eine weitere Forderung der Arbeitskammer ist schon seit 2019 die dringende Aktualisierung des Landespflegeplans und dessen Erweiterung um den ambulanten Bereich. „Der Landespflegeplan dient der Bestandsaufnahme und ist ein wesentliches Planungsinstrument dafür, dass das Saarland seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommt und eine leistungsfähige, zahlenmäßig ausreichende, wirtschaftliche pflegerische Versorgungsstruktur vorhält“, so Zeiger.
Aus Sicht der AK muss auch das Pflegeversicherungssystem neu gedacht werden. Hier kann sich das Saarland in Form einer Bundesratsinitiative stark machen, damit die Kosten für Pflegeeinrichtungen gedeckelt werden, der sog. Sockel-Spitzentausch. „Dies wäre eine große Entlastung bei den Unterbringungskosten in einer Pflegeeinrichtung, denn schon jetzt werden diese Kosten vielmals von den Sozialkassen, also den Landkreisen, somit von uns allen getragen und diese finanziellen Kosten steigen jährlich um ein Vielfaches an“, so Zeiger abschließend.