Veröffentlicht am 30. September 2022

Arbeitskammer warnt Pflegebeschäftigte vor neuen Arbeitsverträgen mit mehr Entlohnung aber schlechteren Arbeitsbedingungen

Veröffentlichung der Übersichten zu den Tarifvertragswerken und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen nach §82c Abs.5 SGB XI für das Saarland, Stand: 01.09.2022.

Am 27.09.2022 hatte die AK bereits die Pressemeldung „Arbeitskammer warnt Pflegebeschäftigte vor neuen Arbeitsverträgen mit mehr Entlohnung aber schlechteren Arbeitsbedingungen | Arbeitskammer des Saarlandes“ veröffentlicht.

Hintergrund: Ab dem 1. September 2022 sollen nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden (also mit der Pflegeversicherung abrechnen können), die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif oder kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen oder nach dem regional üblichen Entgeltniveau der sogenannten Durchschnittsanwendung bezahlen. Das besagt das Gesundheitsversorgungsentwicklungsgesetz (GVWG).

Hier stellen wir Ihnen eine Übersicht über die unterschiedlichen Entgelt-Niveaus für Pflegende im Ländervergleich zur Verfügung. Das Saarland rangiert hierbei auf Rang 7.

Download: Übersicht der unterschiedlichen Entgelt-Niveaus für Pflegende im Ländervergleich (PDF, bpa.de)

 

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