BASaar – Wir helfen bei Berufskrankheit!
BASaar ist ein Beratungsprojekt der Arbeitskammer des Saarlandes und BEST e.V. für Beschäftigte, Interessenvertretungen und Arbeitgeber – im Auftrag der Landesregierung.
Wie wir bereits in unserem letzten Blogbeitrag hervorgehoben hatten, bedeutet gute Arbeit, die Arbeitsbedingungen sicher, gesund und menschengerecht zu gestalten. Dazu müssen der Mensch, die Arbeitsaufgabe und -umgebung mit allen Wechselwirkungen systemisch betrachtet und die Belastungen sowie Gefährdungen im System ganzheitlich beurteilt werden. Durch die Beurteilung der Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz (Gefährdungsbeurteilung) und Umsetzung von Schutzmaßnahmen gegenüber Belastung und Gefährdungen im Betrieb (z.B. körperliche, stoffliche und psychische Belastungsfaktoren) können gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und ein effizienter Arbeitsschutz an den Arbeitsplätzen erreicht werden.
Wenn Sie in die betriebliche Sicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb oder Ihrer Dienststelle investieren möchten und Unterstützung benötigen oder eine Beratung zu Berufskrankheiten benötigen, kann die BASaar-Beratung kostenfrei in Anspruch genommen werden.
Wir helfen bei Berufskrankheit!
Schwere Erkrankungen bei der Arbeit können zu großen Einschränkungen im Beruf und im privaten Leben führen. Doch was ist eine Berufskrankheit und warum ist es so wichtig, sie anerkennen zu lassen? Die Arbeitskammer des Saarlandes und BEST e.V. bieten ihren Mitgliedern im Rahmen des Projekts Beratungsinitiative Arbeitsschutz im Saarland (BASaar) eine kostenfreie Beratung zum Thema „Berufskrankheiten“ an. Denn der Weg zur Anerkennung einer Berufskrankheit ist in der Regel sehr langwierig.
Im Falle einer Berufskrankheit haben Beschäftigte einen Anspruch auf Leistungen seitens der gesetzlichen Unfallversicherungsträger, meist besser bekannt unter dem Begriff BG, was für Berufsgenossenschaft steht. Medizinische Versorgung und Rehabilitation bis hin zu beruflichen Schutzmaßnahmen werden hier getragen. Beschäftigte fordern die ihnen zustehenden Leistungen jedoch selten ab. Denn eine Erkrankung durch die ausgeübte Tätigkeit oder einen Arbeitsunfall muss immer zweifelsfrei nachgewiesen werden. Mögliche Berufskrankheiten sind bei den Unfallversicherungsträgern gelistet und werden in der Regel anerkannt. Jedoch wird aber auch jede Anzeige, auch einer bereits gelisteten Krankheit, in einem Feststellungsverfahren streng geprüft. Betroffene Beschäftigte sind in der Beweispflicht und können lang zurückliegende Belastungen durch die Arbeit oft nur schwer nachweisen. Lassen sich keine Belege finden oder bleiben Zweifel, wird in der Regel die Anerkennung abgelehnt. Es sind Hürden und Probleme die, neben der aufgetretenen Krankheit, zusätzlich belasten.
Im Rahmen des Projekts BASaar steht den Ratsuchenden der Arbeitsmediziner Dr. Michael Heger für die individuelle Beratung jeweils an zwei Terminen im Monat zur Verfügung. Dr. Heger war jahrelang leitender Gewerbearzt beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) und bringt viel Erfahrung auf dem Gebiet der Berufskrankheiten mit. Er gibt in konkreten Fällen eine neutrale fachliche Einschätzung und informiert über die Handlungsmöglichkeiten sowie Rechte gegenüber den Unfallversicherungsträgern.
Die Beratungen sind immer am letzten Donnerstag und Freitag im Monat unter Tel. 0681/ 4005-384 oder per E-Mail (michael.heger@best-saarland.de). Bei Feiertagen bitte die Beratungstage im Vorfeld abfragen. Ein persönliches Gespräch kann nur nach vorheriger Absprache erfolgen. Die Beratung unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und ist kostenfrei.
Unser AK-Referat für betriebliche Sicherheit und Gesundheitsschutz unterstützt Sie natürlich ebenfalls bei allen Fragen zum Thema Berufskrankheiten und stellt bei Bedarf den Kontakt zu Dr. Heger her. Sie erreichen uns unter der Tel. 0681/4005-322.
Oder besuchen Sie die Webseite der Arbeitskammer:
AK-Referat für betriebliche Sicherheit und Gesundheitsschutz
Beratungsinitiative Arbeitsschutz im Saarland (BASaar)
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