Veröffentlicht am 23. März 2018

Berufliche Haftung in der Pflege – #3fragen an Prof. Rossbruch

Im Rahmen unsere Fortbildungsreihe „Recht in der Pflege“ fand am Mittwoch, 21. März unser AK Thema „Berufliche Haftung in der Pflege“ mit über 100 Teilnehmer/Innen statt. Prof. Roßbruch referierte in seinem Vortrag über die „Berufliche Haftung in der Pflege“. Er ist Honorarprofessor für Gesundheit- und Pflegerecht an der HTW des Saarlandes.

Warum ist Haftungsrecht für Pflegekräfte wichtig?

Täglich finden in der pflegerischen Praxis Eingriffe in Rechtsgüter von Personen statt und die Pflegekräfte müssen in ihrem Handeln hinreichend abgesichert sein. Es muss nur ein kurzer Moment der Unachtsamkeit oder aber auch der Unwissenheit herrschen und schon kann ein Schaden entstehen.

Das Haftungsrecht dient im Bereich der Pflege dazu, Verantwortung zu klären und einen Orientierungsrahmen für die pflegerische Arbeit zu geben:

  • Wer handelt fahrlässig?
  • Wer haftet im Schadensfall?
  • Was bedeutet Pflichtverletzung und strafbares Verhalten?
  • Welche Rechtsfolgen sind zu erwarten?

Wir haben die Veranstaltung genutzt Herrn Prof. Roßbruch 3 Fragen zu stellen.

Wir bieten darüber hinaus Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen an, bei denen die Teilnehmenden Fortbildungspunkte erhalten. Themen der Veranstaltungen sind:

  • Freiheitsentziehende Maßnahmen
  • Datenschutz in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
  • Weisungsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Sowie Resilienz für Pflegekräfte oder das Pflegeberufegesetz.

Sie haben Fragen?
Dann stehen Ihnen die Kolleg/Innen unseres Pflegereferates gerne zur Verfügung.

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