Berufsordnung für Pflegefachkräfte 2024
Liebe Leserinnen, liebe Leser, heute wollen wir Ihnen die neue Berufsordnung für Pflegefachkräfte vorstellen. Erstmals hat der Bundesgesetzgeber für ausgebildete Pflegefachpersonen die sogenannten „Vorbehaltenen Tätigkeiten“ definiert, die keine andere Berufsgruppe durchführen oder anordnen darf.
Eine Arbeitsgruppe des saarländischen Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, in der die Arbeitskammer des Saarlandes ebenfalls vertreten war, hat daraufhin die neue Berufsordnung für die Pflegefachpersonen 2024 erarbeitet, aktualisiert und an die aktuellsten gesetzlichen Vorgaben angepasst.
Sie gibt Orientierung zum Selbstverständnis und zum Berufsbild,. Sie regelt die Meldepflichten neu, definiert den Umgang mit eingeschränkt einwilligungsfähigen Menschen und gibt Auskunft zu Pflichten im Rahmen des Datenschutzes bei einer zunehmenden Digitalisierung. Darüber hinaus soll zukünftig bei der Zeugnisübergabe auch im Saarland eine feierliche Erklärung zum beruflichen Selbstverständnis abgegeben werden können.
Sie können die Broschüre mit der neuen Berufsordnung für Pflegefachkräfte hier downloaden: Berufsordnung für Pflegefachkräfte 2024
Weitere Informationen finden Sie unter: „Pflege im Saarland“
Viele Grüße aus dem Referat Pflege!