Datenschutz in der Pflege
Europäischer Datenschutztag am 28. Januar – Warum Datenschutz in Kliniken und Pflegeeinrichtungen so wichtig ist
Am 28. Januar wird der Europäische Datenschutztag begangen. Er geht auf die Europäische Datenschutzkonvention zurück: Am 28. Januar 1981 nahm der Europarat das Übereinkommen Nr. 108 „zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten“ an. Damit entstand das erste rechtsverbindliche internationale Abkommen zum Schutz personenbezogener Daten. Unterzeichnet haben das Abkommen die 47 Mitgliedstaaten des Europarats. Zu ihnen gehören alle EU-Mitgliedstaaten sowie eine Reihe weiterer Länder wie die Schweiz. Aber auch Staaten außerhalb Europas wie Mexiko oder Tunesien haben die Konvention ratifiziert.
Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die 2018 in Kraft trat, gibt es heute ein einheitliches Datenschutzrecht in der EU. Es schützt persönliche Daten, stärkt die Rechte der Nutzer und schafft Rechtssicherheit für Unternehmen.
Datenschutz in Kliniken und Pflegeinrichtungen
Besonders sensibel ist der Umgang mit Daten in Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Gesundheitsinformationen, Pflegeberichte oder persönliche Lebensumstände gehören zu den intimsten Daten eines Menschen und verdienen besonderen Schutz.
Datenschutz ist hier kein bürokratischer Zusatz, sondern ein zentraler Bestandteil professioneller Pflege. Schon kleine Unachtsamkeiten – wie offen einsehbare Bildschirme, Gespräche über Patient:innen auf dem Flur oder unsachgemäß abgelegte Unterlagen – können Vertrauen und Rechte gefährden. Ein bewusster Umgang mit Informationen stärkt das Vertrauen der Patient:innen und schützt das Team.
Datenschutz beginnt im Kleinen: bei der Schweigepflicht, sicheren Dokumentationssystemen und sensibler Kommunikation im Team.
Regelmäßige Schulungen und klare Abläufe helfen, Datenschutz im Alltag selbstverständlich zu machen. So zeigt sich Datenschutz nicht nur als Pflicht, sondern als gelebter Respekt gegenüber den Menschen, die uns anvertraut sind.