Veröffentlicht am 2. Juli 2021

Die Pflegebegutachtung

Wer bei sich selbst oder einen pflegebedürftigen Angehörigen, Bekannten oder Freund feststellt, dass die alltäglichen Dinge nicht mehr selbstständig und allein verrichtet werden können und pflegerischer Unterstützungsbedarf besteht, kann einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bei der Pflegekasse stellen.

Der/die Betreffende wird im Zuge dessen vom Medizinischen Dienst der Kassen (MDK), begutachtet (bei privat Versicherten ein Gutachter von MEDICPROOF). Der MDK ist ein unabhängiger Gutachterdienst, der die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen unterstützt.

Leistungen aus der Pflegeversicherung gibt es nur auf Antrag und erst ab dem Monat der Antragstellung

Um genau zu bestimmen, wie viel Unterstützung eine Person braucht, werden die nachfolgenden sechs Bereiche begutachtet:

1. Mobilität

Bewegt sich der Mensch sich selbständig? Kann er eine Sitzposition halten? Kann er Treppensteigen? Kann er morgens alleine aufstehen?

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Ist der Mensch orientiert zu Zeit und Ort? Kann er Gespräche inhaltlich und sachlich verstehen? Kann er Risiken erkennen?

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Verhält sich der Betreffende ängstlich oder aggressiv? Ist er bei den pflegerischen Maßnahmen kooperativ?

Selbstversorgung

Kann sich der Mensch noch selbstständig waschen und kleiden, Essen und Trinken, zur Toilette gehen, Bedarfe und Notwendigkeit dieser Aktivitäten des täglichen Lebens erkennen?

5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Zum Beispiel die Einnahme von Medikamenten, Blutzuckermessung, anlegen einer Prothese Verbandswechsel usw. Selbstständige Einhaltung von Arztterminen – selbstständig einen Arzt aufsuchen?

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Selbstständige, bewusste Gestaltung des Tagesablaufes möglich? Interaktion mit anderen Menschen- Freunde, Bekannte, Kontakte pflegen möglich?

Wie das ganze abläuft und wie man sich darauf vorbereiten kann, wollen wir hier erklären.

Wo findet eine Begutachtung statt
Um eine Begutachtung durchzuführen, kommt ein Gutachter des MDK zu Ihnen. Entweder nach Hause, in ein Alten/- Pflegeheim oder in ein Krankenhaus, je nach dem wo sich die Person, die begutachtet werden soll, gerade befindet. Während der Corona-Pandemie kann die Begutachtung auch telefonisch durchgeführt werden. Dabei stellen die Gutachter fest, in welchen Bereichen eine „Pflegebedürftigkeit“ besteht, bzw. in welchen Bereichen Hilfsmittel benötigt werden.

Wie läuft eine Begutachtung ab
Die Gutachten werden von ausgebildeten Pflegefachkräften oder Ärzten durchgeführt. Durch ein Gespräch mit der betreffenden Person und ggf. auch einer Bezugsperson (Sohn, Tochter, Nachbar) entsteht durch gezielte Fragen zu Problemen und Einschränkungen Bild von Ihrer Situation.

Und dann?
Der Bericht mit den Ergebnissen und Empfehlungen, die von den Fachleuten des MDK ermittelt wurden, wird an die Pflegekasse weitergeleitet. Nach der Bearbeitung wird das Gutachten samt dem Bescheid über die Feststellung des Pflegerades an den Antragsteller gesendet.

Einverstanden oder nicht einverstanden?
Sind sie mit dem Pflegegrad nicht einverstanden, können Sie innerhalb einer Frist von einem Monat, nach Erhalt des Bescheides Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen.

Durch die Pflegereform wurden die gesetzlich bisher festgelegten Pflegestufen in die neuen Pflegegrade umgewandelt. Welche das sind und was sie bedeuten, verraten wir im nächsten Blogbeitrag.


 

Quellen:

Pflegebedürftigkeit » Der Pflegebedürftigkeitsbegriff | pflege.de

Pflegegrade – das aktuelle System der Pflegeversicherung (pflege-grad.org)

Pflegebegutachtung | Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (mdk.de)

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