Veröffentlicht am 15. Dezember 2020

Ein neuer Krankenhausplan muss jetzt zügig verabschiedet werden

Der alte Krankenhausplan für das Saarland läuft zwar erst 2025 aus. Auf die bereits eingetretenen, massiven Änderungen in der saarländischen Krankenhauslandschaft muss jedoch zeitnah reagiert und schnellstmöglich ein neuer Plan erstellt werden, der sich an der geänderten Krankenhauslandschaft orientiert. Nur so kann eine die Wirklichkeit abbildende Krankenhausplanung als kontinuierlichen und stabilen Prozess gewährleisten werden. Ein Krankenhausplan verschafft Krankenhäusern Klarheit über den Verbleib in der Krankenhauslandschaft. Das bietet sowohl den Beschäftigten eine klare Perspektive wie auch den Krankenhausbetreibern, die damit für eigene Investitionen Planungssicherheit hätten.

Die Arbeitskammer des Saarlandes begrüßt die Investitionen in die Kliniken im Saarland, die durch den Doppelhaushalt 2021/22 möglich werden

„Jetzt ist es an der Zeit, den neuen Krankenhausplan für das Saarland zügig zu verabschieden. Nur so bekommen Krankenhausbetreiber Planungssicherheit für eigene Investitionen“, sagt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer.

„Der alte Krankenhausplan für das Saarland läuft zwar erst 2025 aus. Auf die bereits eingetretenen, massiven Änderungen in der saarländischen Krankenhauslandschaft muss jedoch zeitnah reagiert und schnellstmöglich ein neuer Plan erstellt werden, der sich an der geänderten Krankenhauslandschaft orientiert“, fordert Zeiger und weiter: “nur so kann eine die Wirklichkeit abbildende Krankenhausplanung als kontinuierlichen und stabilen Prozess gewährleisten werden. Ein Krankenhausplan verschafft Krankenhäusern Klarheit über den Verbleib in der Krankenhauslandschaft. Das bietet sowohl den Beschäftigten eine klare Perspektive wie auch den Krankenhausbetreibern, die damit für eigene Investitionen Planungssicherheit hätten.“

Der Gesetzgeber hat die Länder verpflichtet im Rahmen der Krankenhausplanung eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern sicher zu stellen. „Entscheidend für die Patientensicherheit und bestmögliche Versorgung in Krankenhäusern ist eine Personalausstattung, die dem Arbeitsaufwand gerecht wird. Ein zentraler Punkt des Krankenhausplanes sollte deshalb die Aufnahme eines geeigneten Instruments zur Festsetzung einer Personalbemessung sein, die eine gute Patientenversorgung sowie gute Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte bedeutet“, fordert Zeiger abschließend.

Hintergrund
Den saarländischen Krankenhäusern werden für die Jahre 2021 und 2022 insgesamt 304 Millionen Euro von Bund und Land zur Verfügung gestellt.

Im Einzelnen

  • Investitionskosten Saarland: 32,5 Mio/Jahr – entspricht 65 Mio €
  • Bewältigung der finanziellen Folgen der Corona-Krise Bund für 21/22: 125 Mio €
  • Sondervermögen Covid +Krankenhausfonds 2021: 67 Mio €
  • Sondervermögen Covid +Krankenhausfonds 2022: 47 Mio €

Weitere Pressemitteilungen und Stellungnahmen der Arbeitskammer im Themenportal Pflege

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