Was macht das Brett da am Rollstuhl?
Beginn der Veranstaltungsreihe „Recht in der Pflege“
Start mit „Freiheitsentziehende Maßnahmen“
In der Pflege sind Fixierungen keine Seltenheit. Im Alltag geschieht dies oft aus falsch verstandener Fürsorge – als Schutzmaßnahme für zu Pflegende. Gründe für diese Schutzmaßnahmen können unter anderem aggressives und autoaggressives Verhalten, Sturzgefahr oder Gesundheitsgefährdung durch das Entfernen von Zuleitungen sein. Aber was genau versteht man denn unter dem Gesamtbegriff „Freiheitsentziehende Maßnahmen“ und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es hierbei?
Dr. Bieg, Betreuungsrichter am Amtsgericht, informierte mit seinem sehr kurzweiligen Vortrag über die verschiedensten Fragen zum Thema. Welche Formen der freiheitsentziehenden Maßnahmen gibt es? Wie ist der gesetzliche Rahmen geregelt? Welche Grundlagen für die Durchführung von Maßnahmen müssen gegeben sein? Und wie gestaltet sich das Haftungsrecht für Pflegekräfte dabei allgemein?
Neben den vielen juristischen Fragen wurde auch die Pflegeethik im Zusammenhang mit diesem Thema beleuchtet. Wir haben den Teilnehmer*innen hierzu auch umfangreiches Infomaterial zur Verfügung gestellt. Zum Beispiel eine ausführliche Broschüre der Landesregierung zum Thema Freiheitsentzug.
Mehr Freiheit in der Pflege wagen
Mehr als 60 Personen, meist aus der Pflege, fühlten sich nach dieser Veranstaltung besser gerüstet, die verschiedenen Gesichtspunkte dieses komplizierten Themas abzuschätzen.