Veröffentlicht am 20. April 2017

Die „Generalistik“ kommt

Einigung bei der Pflegeausbildung

Die Koalition zwischen CDU und SPD hat sich bei der geplanten Reform der Pflegeausbildung geeinigt. Künftig soll die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zusammengelegt werden – zumindest in den ersten beiden Jahren. Dann besteht die Möglichkeit, sich zu spezialisieren, einen generalistischen Abschluss zu machen oder den Berufseinstieg als Pflegeassistent zu machen. Dieser Ansatz überzeugt nicht ganz.

Der Kompromiss sieht nun vor, dass alle Auszubildende in der Pflege zwei Jahre gemeinsam generalistisch ausgebildet werden. Nach zwei Jahren entscheiden sie selbst wie es weitergeht. Es gibt mehrere Optionen, nämlich:

  • die generalistische Ausbildung kann fortgesetzt werden, oder
  • man entscheidet sich für einen separaten Abschluss im Bereich der Kinderkrankenpflege oder
  • einem separaten Abschluss im Bereich der Altenpflege

Bei der Kinderkrankenpflege und der Altenpflege bleiben die bisherigen Berufsabschlüsse erhalten. Der gesonderte Abschluss in der allgemeinen Krankenpflege wird es zukünftig nicht mehr geben. Hier wird es eine neue Berufsbezeichnung zur/ zum Pflegefachfrau/ Pflegefachmann geben.

Durch diesen Kompromiss wurde erreicht, dass kein Schulgeld mehr in der Altenpflege zu zahlen ist. Dies war in verschiedenen Bundesländern noch Usus. Eine einheitliche Bezahlung nach Abschluss der Ausbildung wird es aber nach dem neuen Gesetz nicht geben, da es eben keine einheitlichen Abschlüsse gibt.

Schwierigkeiten wird es noch bei der Ausgestaltung der Lehrpläne geben. Unklar ist noch, was Inhalt der gemeinsamen Ausbildung sein mussn und was in den speziellen Teil wandert. Die Kinderkrankenpflege fordert mehr Ausbildungsinhalte in die ersten 2 Jahren zu verlagern. Weiter unklar ist, wie die verschiedenen Ausbildungsträger den Wünschen der Auszubildenden gerecht werden. Es muss möglich sein, bei einem Arbeitgeber in der Altenpflege, den generalistischen Abschluss zu erlangen oder an einem allgemeinen Krankenhaus die Kinderkrankenpflege abzuschließen. Weiter ist noch nicht geklärt, ob der Ausbildungsvertrag mit der Einrichtung oder mit der Schule geschlossen wird. Ebenso steht damit verbunden die Personalisierung der Ausbildungsträger mit Lehrkräften für die unterschiedlichen Ausrichtungen der Ausbildung zur Diskussion.

Es besteht also noch einiges an Klärungsbedarf.

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