Gut beraten in der Pflege – Was gehört zur Arbeitszeit?
Zu den Aufgaben des AK-Referats Pflege zählt unter anderem die Beratung beruflich Pflegender in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen in Zusammenarbeit mit den Rechtsexperten der AK-Beratungsabteilung. Hierbei gibt es eine Reihe wiederkehrender Fragestellungen, die wir ab sofort in der Rubrik „Gut beraten in der Pflege“ aufgreifen und beantworten werden.
Den Anfang machen wir mit der Frage „Was gehört zur Arbeitszeit?“. Hier bestehen insbesondere bei Beschäftigten ambulanter Pflegedienste häufig Unsicherheiten, beispielsweise beim Thema Wegezeiten.
Grundsätzlich gilt: Neben der reinen Arbeitszeit, in der Beschäftigte ihre Pflegetätigkeit ausüben, gehören zur Arbeitszeit insbesondere Wegezeiten sowie die Umkleidezeit.
Wegezeiten
Der Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück ist grundsätzlich keine Arbeitszeit. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 10. September 2015, (Aktenzeichen C-266/14) allerdings entschieden, dass für Arbeitnehmer ohne festen Arbeitsort (z.B. ambulante Pflege) die Fahrt zwischen ihrem Wohnort und dem ersten sowie dem letzten Kunden zur Arbeitszeit gehört. Ebenso gehören alle weiteren aufgewendeten Zeiten zu außerhalb liegenden Arbeitsstätten (z.B. von Kunde zu Kunde oder zum Sitz des Betriebes) zur vergüteten Arbeitszeit.
Umkleidezeit
Umkleidezeiten stellen Arbeitszeit dar und sind zu vergüten, wenn das Umziehen fremdnützig im Interesse des Arbeitgebers erfolgt. Dies setzt voraus, dass die Dienstkleidung während der Arbeitszeit aufgrund einer Weisung des Arbeitgebers zu tragen und die private Nutzung ausgeschlossen ist.
Auch die Entgegennahme und Abgabe von arbeitsnotwendigen Betriebsmitteln stellt Arbeitszeit dar, wenn diese Tätigkeiten einem fremden Bedürfnis dienen und nicht zugleich ein eigenes Bedürfnis des Arbeitnehmers erfüllen. Diese umfasst auch die Zeiten für die Herstellung der Einsatzfähigkeit der Arbeitsmittel.
Weitere Informationen und Kontakt
Diese Informationen stammen aus der AK-Mini-Broschüre „Gut beraten in der Pflege“, in der Sie viele weitere Antworten auf arbeits- und sozialrechtliche Fragen in der Pflege finden.
Sie sind in der Pflege tätig und haben eine Frage zu Ihrem Arbeitsverhältnis, die an dieser Stelle nicht beantwortet wird? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Die Kontaktdaten des AK-Pflege-Referats finden Sie hier.