Veröffentlicht am 6. September 2019

Gut beraten in der Pflege – Was gehört zur Arbeitszeit?

Arbeitszeit in der Pflege - was zählt dazu
Zu den Aufgaben des AK-Referats Pflege zählt unter anderem die Beratung beruflich Pflegender in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen in Zusammenarbeit mit den Rechtsexperten der AK-Beratungsabteilung. Hierbei gibt es eine Reihe wiederkehrender Fragestellungen, die wir ab sofort in der Rubrik „Gut beraten in der Pflege“ aufgreifen und beantworten werden.

Den Anfang machen wir mit der Frage „Was gehört zur Arbeitszeit?“. Hier bestehen insbesondere bei  Beschäftigten ambulanter Pflegedienste häufig Unsicherheiten, beispielsweise beim Thema Wegezeiten.

Grundsätzlich gilt: Neben der reinen Arbeitszeit, in der Beschäftigte ihre Pflegetätigkeit ausüben, gehören zur Arbeitszeit insbesondere Wegezeiten sowie die Umkleidezeit.

Wegezeiten

Der  Weg  von  der  Wohnung  zur  Arbeitsstätte  und  zurück  ist  grundsätzlich  keine  Arbeitszeit.  Der  Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 10. September  2015,  (Aktenzeichen  C-266/14)  allerdings  entschieden, dass für Arbeitnehmer ohne festen Arbeitsort (z.B. ambulante Pflege) die Fahrt zwischen ihrem Wohnort und dem ersten sowie dem letzten Kunden zur Arbeitszeit gehört. Ebenso gehören alle weiteren aufgewendeten  Zeiten  zu  außerhalb  liegenden  Arbeitsstätten (z.B. von Kunde zu Kunde oder zum Sitz des Betriebes) zur vergüteten Arbeitszeit.

Umkleidezeit

Umkleidezeiten  stellen  Arbeitszeit  dar  und  sind  zu  vergüten,  wenn  das  Umziehen  fremdnützig  im  Interesse  des  Arbeitgebers  erfolgt.  Dies  setzt  voraus,  dass  die  Dienstkleidung während der Arbeitszeit aufgrund einer Weisung  des  Arbeitgebers  zu  tragen  und  die  private  Nutzung  ausgeschlossen ist.

Auch die Entgegennahme und Abgabe von arbeitsnotwendigen Betriebsmitteln stellt Arbeitszeit dar, wenn diese Tätigkeiten einem fremden Bedürfnis dienen und nicht zugleich ein eigenes Bedürfnis  des  Arbeitnehmers  erfüllen.  Diese  umfasst  auch  die Zeiten für die Herstellung der Einsatzfähigkeit der Arbeitsmittel.

Weitere Informationen und Kontakt

Diese Informationen stammen aus der AK-Mini-Broschüre „Gut beraten in der Pflege“, in der Sie viele weitere Antworten auf arbeits- und sozialrechtliche Fragen in der Pflege finden.

Sie sind in der Pflege tätig und haben eine Frage zu Ihrem Arbeitsverhältnis, die an dieser Stelle nicht beantwortet wird? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Die Kontaktdaten des AK-Pflege-Referats finden Sie hier.

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