Veröffentlicht am 25. Oktober 2019

Haftungsrechtlicher Selbstschutz durch Dokumentation

Dokumentation im Pflegebereich

In unserem letzten Blog-Beitrag ging es um haftungsrechtliche Fragen im Arbeitsverhältnis. In diesem Zusammenhang kommt dem Thema Dokumentation eine besondere Bedeutung zu, denn in Haftungsfragen dient diese als Absicherung und als wichtiger haftungsrechtlicher Selbstschutz.

Pflegedokumentation

Laut dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) dient die Pflegedokumentation unter anderem zum „Nachweis der professionellen, systematischen, aktualisierten und auf den Pflegebedürftigen bezogenen individuellen Pflege“.

Zu einer vollständigen Pflegedokumentation gehört jede Handlung bezogen auf den ganzheitlichen Pflegeprozess von der Diagnostik bis hin zur eigentlichen Pflegehandlung. Dadurch, dass alle erbrachten Leistungen schriftlich festgehalten und unterzeichnet werden, soll Folgendes erreicht werden:

  • Sicherung der Pflegequalität
  • Therapiesicherung
  • Sicherung der Informationsweitergabe
  • Beweissicherung

Letztere ist ein wichtiger Punkt im Berufsalltag einer Pflegekraft, denn die Dokumentation als Beweissicherung stellt einen haftungsrechtlichen Selbstschutz für die Pflegekraft dar. Das Nichtdokumentieren, Unvollständigkeit oder Unsachlichkeit führen hier zu einer Beweislastumkehr und machen die Pflegekraft angreifbar.

Neben einer vollständigen, korrekten, sachlichen und sorgfältigen Dokumentation kann darüber hinaus auch eine Überlastungsanzeige dem Selbstschutz in Haftungsfragen dienen.

Überlastungsanzeige

Wenn aufgrund von Zeit- und/oder Personalmangel oder anderen Umständen, die die Pflegekraft nicht selbst zu verschulden hat, eine ordnungsgemäße Pflegedurchführung nicht möglich ist, ist dies dem Arbeitgeber anzuzeigen. Der Hinweis auf mögliche Gefährdungen dient zum einem als Schutz vor arbeits- oder zivilrechtlichen Konsequenzen und somit zur eigenen „Entlastung“, aber auch zum Schutz der betroffenen Patienten und des Unternehmens.

Besondere Vorkommnisse müssen dem Arbeitgeber sofort gemeldet werden. Die Überlastungsanzeige ist als Hinweis auf zukünftige Gefahren zu verstehen, nicht auf Vorkommnisse in der Vergangenheit. Es empfiehlt sich immer, Zeugen zeichnend hinzuzuziehen.

Eine Überlastungsanzeige sollte möglichst schriftlich erfolgen. Idealerweise lässt man sich den Empfang vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen und händigt der betrieblichen Interessenvertretung eine Kopie der Überlastungsanzeige aus.

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