Veröffentlicht am 16. Juni 2020

Krankenhausfonds als Teil des Maßnahmenpakets zur Bewältigung der Corona-Krise im Saarland

Die Arbeitskammer des Saarlandes begrüßt das für den Nachtragshaushalt angekündigte, umfassende Maßnahmenpaket des Landes zur Bewältigung der Corona-Krise.

Eine große Chance sieht die Arbeitskammer in dem Krankenhausfonds über rund 220 Millionen Euro für die saarländische Krankenhauslandschaft. Zuletzt zahlte das Land pro Jahr 32,5 Millionen Euro Investitionskosten, viel zu wenig angesichts eines Investitionskostenrückstaus, den das Land selbst mit 433 Millionen Euro bezifferte.

„Mit dem Krankenhausfonds kann es den Trägern gelingen, dauerhaft und auf einen Schlag für Verbesserungen in der Pflege zu sorgen und lange aufgeschobene und dringend notwendige Investitionen zu tätigen“, lobt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer. „Zentral für die Qualität der Pflege und im Interesse der Beschäftigten ist aber vor allem eine bessere Personalausstattung. Deshalb sollten die Träger bei allen Investitionen auch für eine Verbesserung der Personalsituation sorgen“, betont Zeiger.
Die Arbeitskammer erinnert in diesem Zusammenhang auch daran, dass die Durchführungsverordnung zur Festlegung der Personalzahlen seitens des Landes noch aussteht. Darin kann das Land festlegen, wie die personelle Ausstattung in den Bereichen und Stationen in den Krankenhäusern aussehen kann. So wurde es im saarländischen Krankenhausgesetz festgeschrieben. Auch den lange geforderten Landeskrankenhausplan oder Infrastrukturplan hat das Land noch nicht vorgelegt.

Mehr zum Maßnahmenpaket finden Sie auf unserer Website

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