Neue Entgeltordnung für Pflege
Verbesserungen für die Beschäftigten in der Pflege
Für die Pflege wird eine neue Tabelle »P« in der Entgeltordnung eingeführt. Sie löst die bisherige Kr-Anwendungstabelle ab.
Mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung am 1. Januar 2017 sind alle Beschäftigten im Tarifwerk des TVöD in diese neue Entgeltordnung eingruppiert worden. Eine Herabgruppierung oder eine Überprüfung und Neufeststellung der Eingruppierung aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung darf nicht erfolgen. Die Eingruppierung in die neue Tabelle erfolgt automatisch. Wer in eine höhere Entgeltgruppe (EG oder P) eingruppiert werden könnte, muss dazu selbst einen Antrag stellen.
Im Besonderen könnte dies auf die Leitungskräfte und auf Gesundheits- und Krankenpflegerinnen zutreffen, die auf besonderen Stationen arbeiten.
Durch die neue Entgeltordnung wird die Tätigkeit in der Leitung einer Station oder Abteilung besser abgebildet und diese damit auch besser vergütet. Völlig neue Tätigkeitsmerkmale wurden hier für die Leitungskräfte definiert. Die bislang ausschließlich von Unterstellungsverhältnissen abhängigen Merkmale gibt es zukünftig nicht mehr.
Auch für die Lehrkräfte bringt die neue Regelung deutliche Verbesserungen. So werden Lehrkräfte für die Gesundheitsberufe mit wissenschaftlicher Hochschulbildung künftig nach der Entgeltgruppe 13 bezahlt.
Außerdem wird die Arbeit auf den Stationen, die eine spezielle Ausbildung vorhalten, die auch bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft anerkannt ist, besser gewürdigt. Denn zukünftig gelangt man auch ohne Weiterbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin auf diesen Stationen in die höhere Entgeltgruppe (P8).
Die Anträge auf die Höherguppierungen müssen bis Ende 2017 gestellt werden. Dabei sind aber einige Dinge zu beachten. Bei Fragen könnt Ihr Euch gerne an uns wenden.