Veröffentlicht am 15. Juli 2022

Neues Instrument zur Personalbemessung, um Pflegepersonal zu entlasten

Am vergangenen Donnerstag hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in Berlin angekündigt, dass ein neues Instrument zur Personalbemessung in den Kliniken eingeführt werden soll. Dieses Instrument, was von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Deutschen Pflegerat und der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi entwickelt wurde, soll sich stärker auf den tatsächlichen Bedarf an Pflegekräften in den Kliniken, orientieren.

Anfang nächsten Jahres soll die geplante Neuregelung zur Bemessung des Personalbedarfs in einer dreimonatigen Pilotphase an repräsentativ ausgewählten Krankenhäusern starten. Das Instrument soll in drei Stufen eingeführt werden. In diesem Stufenmodell ist vorgesehen, dass die zu Pflegenden in acht unterschiedliche Leistungsstufen nach Bedarfen eingeteilt werden. Es wird vier Stufen im Bereich „Grundpflege“ und nochmal vier Stufen im Bereich „Spezialpflege“ geben, in der die benötigte Pflege in Minutenwerten festgelegt werden soll. In der Summe soll sich so ein Zeitwert pro Patienten ergeben, der in Summe den Bedarf an Pflegepersonal abbildet. Diese neue Regelung soll in den Jahren 2023 bis 2025 in drei Stufen umgesetzt werden.

„Zunächst tritt das Programm in einer repräsentativen Auswahl von Krankenhäusern in einer mindestens dreimonatigen Pilotphase ab dem 1. Januar 2023 in Kraft¹. Ab dem 1. Januar 2024 wird das Verfahren auf der Grundlage der Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) dann für alle bettenführenden Stationen verpflichtend, es sei denn, dort gelten bereits vertragliche Vereinbarungen zur Entlastung des Personals, etwa über einen Tarifvertrag² . Zunächst soll die Personalsituation in den Kliniken sichtbar gemacht werden. In einer dritten Stufe soll ab 2025 ein von den Krankenhäusern zu erreichender Umsetzungsgrad festgelegt werden – um anschließend Personal aufzubauen³, was sich an „realisierbaren Werten“ orientieren soll, was beinhaltet, dass die Situation auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigt wird. Ab 2025 soll es zudem Sanktionen für Kliniken geben, die die Vorgaben nicht umsetzen“⁴.

Deutschlands Krankenhäuser sollen künftig so viele Pflegekräfte beschäftigen müssen, wie für eine gute Pflege tatsächlich gebraucht werden, so heißt es in einer Erläuterung der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu dem geplanten neuen Instrument, auf die in der Regierung verwiesen wurde⁵. Der offiziell festgelegte Bedarf an Pflegezeit pro Patienten wird voraussichtlich um 8,1 Prozent steigen.

Die Bundesregierung hofft, die Pflegekräfte mit dieser Regelung, die die Personaluntergrenzen ersetzen soll, entlasten zu können. Ein verbindlicher Personalschlüssel soll dafür sorgen, dass die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert werden und den Beruf wieder attraktiver wird.

Nach Einschätzung der Deutschen Krankenhausgesellschaft fehlen in Deutschlands Kliniken rund 40.000 Pflegekräfte⁶.

 

Viele Grüße aus dem Referat Pflege

 


Quellen:

¹ Karl Lauterbach kündigt neue Personalvorgaben für Kliniken an (faz.net)

² Genug Pfleger am richtigen Ort – F.A.Z. (faz.net)

³ Wie Lauterbach Pflegekräfte in Kliniken entlasten will | nw.de

⁴ Wie Lauterbach Pflegekräfte in Kliniken entlasten will | nw.de

⁵ Regierung will Krankenpflege entlasten – Kliniken drohen Strafen – Biermann Medizin (biermann-medizin.de)

⁶ Wie Lauterbach Pflegekräfte in Kliniken entlasten will | nw.de

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