Neues Nachweisgesetz ab dem 1. August 2022
Seit 1. August 2022 gelten weitreichende Änderungen. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten über die wesentlichen Bedingungen ihres Arbeitsverhältnisses zu informieren.
Die Umsetzung der „EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union“ hat auf das deutsche Arbeitsrecht erhebliche Auswirkungen. In welchem Umfang regelt das Nachweisgesetz. Dieses wurde nun umfassend erneuert.
Unsere Juristin Anke Marx erläutert alle wichtigen Änderungen im Artikel „Arbeitgeber müssen künftig mehr Pflichtangaben machen“. Zu finden ist dieser Artikel in der aktuellen AK-Konkret auf Seite 39.
Viele Grüße aus dem Referat Pflege