Veröffentlicht am 19. Juli 2024

Nutzung und Ausbau digitaler Technologien im Gesundheitswesen 

Die Digitalisierung hat in fast allen Branchen Einzug gehalten, so auch im Gesundheitswesen. Obgleich es ein langsamer Prozess zu sein scheint und es bis dato keine verlässlichen Daten gibt, inwieweit die Digitalisierung speziell im pflegerischen Bereich genutzt wird, begegnet man ihr in vielerlei Hinsicht in Kliniken und Pflegeinrichtungen.

Technische Tools wie zum Beispiel Matratzen, die den Auflagedruck der Patienten messen, sowie Sturzdetektoren, Beleuchtungssenktoren, intelligente Trinkbecher, die die Trinkmenge des Patienten überwachen, humanoide Roboter, die Servicetätigkeiten ausführen und Heimbewohner unterhalten, sowie Apps, die via Gesichtserkennung die Vitalparameter und die Mobilität des Patienten messen, werden bereits in manchen Einrichtungen genutzt.

Der Einsatz von digitalen Techniken kann den praktischen Arbeitsalltag der Pflegekräfte in Kliniken und Pflegeinrichtungen in einigen Bereichen tatsächlich signifikant entlasten.

Dazu ist es allerdings notwendig, dass die digitale Infrastruktur, die man benötigt, verfügbar ist. Das ist vor allem in kleineren Städten und Kommunen bei vielen Einrichtungen noch nicht der Fall. Auch im ambulanten Bereich ist die Netzabdeckung noch problematisch. Um Mehr- bzw. Doppelarbeit zu vermeiden, wird überwiegend die analoge Dokumentation und Planung betrieben. Allerdings ist das nicht das einzige Problem.

Neben Datenschutz- und Finanzierungsfragen, die noch nicht abschließend geklärt sind, müssen Kliniken und Einrichtungen bei der Implementierung und Umsetzung von diesen Technologien mit entsprechenden Schulungsangeboten abgeholt und Finanzierungskonzepten vom Staat unterstützt werden. Sonst droht schnell eine Überforderung bzw. Mehrbelastung bei Personal und Trägereinrichtungen. Kann man all diese Herausforderungen meistern, profitieren Patienten, Heimbewohner und Pflegekräfte von den neuen Technologien. Pflegekräfte hätten dadurch vermutlich mehr Zeitressourcen.

Die Digitalisierung hält langsam, aber stetig Einzug in die Pflegelandschaft, die Implementierung und Nutzung ist zu begrüßen und von Politik und Regierung zu fördern.

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) brachte weitreichende Verbesserungen für das Pflegesystem. Im Rahmen dieser Verbesserungsmaßnahmen hat eine Gruppe von Experten das Strukturmodell entwickelt. Das Strukturmodelli soll der Entbürokratisierung der Pflegedokumentation dienen und wurde 2015 in Langzeitpflege in Deutschland eingeführt. Mittlerweile wird es von mindestens 80 Prozent der Pflegeeinrichtungen angewendet und umgesetzt. Das Konzept eignet sich auch für alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, sowie Kurzzeitpflegeinrichtungen. Das Projekt „Strukturmodell“ wurde vom ehemaligen Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Einrichtungs- und Kostenträger sowie der Kommunen, den Medizinischen Diensten, dem Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung, den Pflegeberufsverbänden sowie den Bundesländern durchgeführt.​ (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/entbuerokratisierung)​

Nach fast 10 Jahren Praxiserfahrungen, ist durchaus festzustellen, dass sich durch die Implementierung des Models, der Dokumentationsaufwand für Pflegekräfte erheblich verringert hat. Hinsichtlich der Digitalisierung, die ebenfalls längst Einzug in die unterschiedlichen Pflegeinrichtungen gehalten hat, darf man auch hier von einer zusätzlichen Entlastung des Pflegepersonals ausgehen. Es bleibt also mehr Zeit für Pflege, Betreuung und Zuwendung zur Verfügung.

Um die Digitalisierung in der Pflege und damit die Entlastung der Pflegekräfte sowie die Verbesserung der pflegerischen Versorgung weiter voranzutreiben und eine stärkere Beteiligung der Pflegebedürftigen zu fördern, wird in den Jahren 2019 bis 2030 aus den Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung ein einmaliger Zuschuss für jede ambulante und stationäre Pflegeeinrichtung für die Anschaffung von entsprechender digitaler und technischer Ausrüstung bereitgestellt.​ ​

Die Fördermittel, die die Pflegeinrichtungen beantragen können, sind bisher kaum genutzt worden. Bis zu 12.000 Euro pro Einrichtung stehen zur Verfügung. Nun wurde das Förderprogramm verlängert. Noch bis 2030 haben die Einrichtungen die Möglichkeit Anträge zu stellen. Wir wollen heute nochmal darauf aufmerksam machen, dieses Angebot zu nutzen. Denn die Umsetzung der Maßnahmen wird bis Ende 2026 verpflichtend sein.ii Mit den verfügbaren Mitteln und Maßnahmen werden nicht nur Projekte zur Entbürokratisierung gefördert, sondern auch die Anbindung an die Telematikinfrastruktur und die dazugehörigen Digitalisierungsmaßnahmen.

Diese Fördermittel stehen Pflegeeinrichtungen bis 2030 zur Verfügung:

Viele Grüße aus dem Referat Pflege!


Quellen:

i EinSTEP – Startseite – Entbürokratisierung der Pflegedokumentation (ein-step.de)
ii https://www.vdek.com/LVen/BERBRA/Presse/Pressemitteilungen/Berlin/2024/Digitalisierung-in-der-Pflege.html

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