Veröffentlicht am 8. Mai 2020

Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Spahn zur Aussetzung der Personaluntergrenzen in Krankenhäusern

Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, den wir als Arbeitskammer des Saarlandes gemeinsam mit der Arbeitnehmerkammer Bremen sowie dem Ver.di Bezirk Region Saar Trier und dem Ver.di Bezirk Bremen-Nordniedersachsen verfasst haben:

Sehr geehrter Herr Bundesgesundheitsminister Spahn,
als Arbeitskammer des Saarlandes und Arbeitnehmerkammer Bremen sowie Ver.di Bezirk Region Saar Trier und Ver.di Bezirk Bremen-Nordniedersachsen treten wir mit diesem offenen Brief für die Interessen von Pflegekräften in Krankenhäusern ein. Gewerkschaften genießen grundrechtlichen Schutz und treten, wie die Arbeitskammern, für Arbeitnehmerrechte ein. Sie gestalten und erarbeiten Positionen zu gesellschaftspolitischen Themen und Gesetzesentwürfen und verfügen zusammen mit den Arbeitgeberverbänden über die Tarifhoheit.
Zu dem gesetzlichen Auftrag der Arbeitskammern gehören die Beratung der politischen Entscheidungsträger sowie die Prüfung von Gesetzen und politischen Vorhaben.

Gemeinsam fordern wir Sie mit diesem offenen Brief auf, die bestehende Rechtsverordnung zur Aussetzung der Personaluntergrenzen in den Krankenhäusern mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Ein erster Schritt hin zu den von Seiten der Pflegekräfte lange geforderten Verbesserungen im Bereich der Personalausstattung war die Einführung von Personaluntergrenzen Ende 2018 und die Ausdehnung der hiervon umfassten Krankenhausbereiche zum 1. Januar 2020.
Wir haben in diesem Zusammenhang allerdings auch immer wieder darauf hingewiesen, dass Untergrenzen keine Obergrenzen für die Personalausstattung bedeuten dürfen. Die jetzige Aussetzung  dieser Untergrenzen  erscheint daher nur in äußersten Ausnahmesituationen als verhältnismäßig. Dies ist zum Beispiel in der Hochphase einer Pandemie, wenn die medizinische Versorgung der Bevölkerung ansonsten nicht sichergestellt werden kann, anzunehmen. In der jetzigen Phase der aktuellen Corona-Pandemie ist dies jedoch nicht mehr der Fall – die Intensivstationen unserer Krankenhäuser und unser Gesundheitssystem sind derzeit weit von einer drohenden Überlastung entfernt. Sie selbst haben daher ab Mai eine erhöhte Zahl von planbaren Operationen wieder zugelassen.

Dennoch haben Sie nicht im notwendigen Gleichklang die Rechtsverordnung über die Aussetzung der Personaluntergrenzen aufgehoben. Dies zieht negative Konsequenzen für die in den Krankenhäusern beschäftigten Pflegekräfte nach sich, die wir nicht hinnehmen können.
Das Aussetzen der Personaluntergrenzen hat eine individuell höhere Arbeitsbelastung der Pflegekräfte zur Folge – und das in einem Bereich, der schon vor der Corona-Krise stark belastet war. Die Grenze der Zumutbarkeit für die einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist nun schon seit Wochen endgültig überschritten. Die Corona-Pandemie darf nicht als Vorwand missbraucht werden, um Personal einzusparen.

Wir fordern Sie im Namen aller in der Pflege beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf, diese auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragene Politik sofort zu beenden. Unsere Pflegekräfte dürfen nicht zu den Verliererinnen und Verlierern der Corona-Krise werden. Sie  verdienen mehr und nicht weniger Wertschätzung sowie gesetzlichen Schutz!

Die aktuelle Aussetzung der Personaluntergrenzen bedeutet auch eine Gefährdung für die Patientinnen und Patienten. Wenn zu wenig ausgebildetes Personal für die Versorgung und Pflege eingesetzt wird, gefährdet das Leben von Menschen.

Wir alle bekommen mit Blick auf Italien, Spanien oder auch den USA gerade sehr deutlich vor Augen geführt, wie wichtig ein gut ausfinanziertes und personalisiertes Gesundheitswesen ist. Deshalb fordern wir als Arbeitskammern gemeinsam mit Ver.di Bezirk Region Saar Trier und Ver.di Bezirk Bremen-Nordniedersachsen von Ihnen, sehr geehrter Herr Minister Spahn, eine auskömmliche Finanzierung unserer Krankenhäuser, eine im Sinne der Gesundheitsversorgung und guter Arbeit bedarfsgerechte Personalisierung und damit die Abschaffung des Fallpauschalen (DRG)-Systems.

In der gegenwärtigen Pandemie-Situation rächt sich ein ausschließlich an betriebswirtschaftlichen Kennziffern ausgerichtetes und profitorientiertes Fallpauschalen-System.

Stattdessen setzen wir uns als Arbeitskammer des Saarlandes und Arbeitnehmerkammer Bremen sowie Ver.di Bezirk Region Saar Trier und Ver.di Bezirk Bremen-Nordniedersachsen für die Einführung einer novellierten Pflegepersonal-Regelung (PPR) ein, damit für Patientinnen und Patienten mehr Pflegezeit zur Verfügung steht und der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewährleistet wird. Die Personalbemessung in den Kliniken muss sich am Pflegebedarf orientieren und damit deutlich über die Pflegepersonaluntergrenzen hinausgehen. Wir haben in der Pflege einen Fachkräftemangel – wir benötigen bessere Arbeitsbedingungen, nicht schlechtere.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes
Elke Heyduck, Geschäftsführerin der Arbeitnehmerkammer Bremen
Thomas Müller, Bezirksgeschäftsführer Bezirksgeschäftsführer Ver.di Bezirk Region Saar Trier
Markus Westermann, Bezirksgeschäftsführer Ver.di Bezirk Bremen-Nordniedersachsen

Hier bieten wir Ihnen den Originalbrief mit Unterschriften als PDF:   Offener Brief an Jens Spahn

Zur AK-Pressemitteilung vom 30.04.2020 „Aussetzung der Personaluntergrenzen in Krankenhäusern muss sorfort zurück genommen werden“

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