Veröffentlicht am 7. August 2019

Pflegekräfte am Limit – Maßnahmen gegen die Belastungssituation in der Pflege

Pflegekraft und Arzt am Krankenbett - Pflegekräfte am Limit
Personalmangel, Zeit- und Kostendruck sowie eine körperlich und psychisch anspruchsvolle Tätigkeit – Pflegekräfte arbeiten häufig am Limit. Die Folge: hohe Krankenstände und ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf.

Wie Befragungen im Rahmen des diesjährigen AK-Betriebsbarometers ergeben haben, sind 80% der befragten saarländischen Kranken- und Pflegeeinrichtungen „sehr stark“ oder „eher stark“ von hohen Krankenständen betroffen. Zum Vergleich: Die Zahl liegt in anderen Branchen durchschnittlich bei 67%. Als Gründe hierfür werden insbesondere die hohe Belastung bei der Pflegearbeit sowie der andauernde Personalmangel angeführt, von dem 78% der Einrichtungen „sehr stark“ oder „eher stark“ betroffen sind.

Gefährdungsbeurteilung und betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Um Beschäftigte in der Pflege zu schützen und gleichzeitig die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern, sind Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit sowie eine alterns- und altersgerechte Arbeitsgestaltung demzufolge unerlässlich. Ein strukturiertes betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.

Dies setzt jedoch voraus, dass im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung gemäß §5 Arbeitsschutzgesetz zunächst alle physischen und psychischen (Fehl-)Belastungen ermittelt werden. Aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung ergeben sich schließlich der Handlungsbedarf und die Maßnahmen, die im Rahmen eines BGM umgesetzt werden.

Entscheidend für den Erfolg eines BGM ist ein ganzheitlicher Ansatz, der die Gesamtheit der gesundheitsbelastenden Verhältnisse am Arbeitsplatz in den Blick nimmt und der sicherstellt, dass alle Mitarbeiter an dem Prozess beteiligt werden. Beurteilung und Maßnahmenanpassung sind hierbei als sich ständig wiederholender Kreislauf zu verstehen, insbesondere, wenn sich Arbeitsbedingungen ändern oder neue Aufgaben hinzukommen.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Begleitend ist auch die Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gemäß §167 SGB IX sinnvoll. Dessen Ziel ist es, das Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis nach/während einer oder mehrerer Erkrankungsfällen zu erhalten und die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.

Auf welche Themenfelder sich ein BGM erstrecken sollte und was bei der Einführung sonst noch zu beachten ist, behandelt das Kapitel 4.6.4 des diesjährigen AK-Jahresberichts:

„Gesundheitsmanagement_eine_notwendige_Antwort_auf_Belastungssituation_und_Fachkräftemangel“

Weiterführende Informationen

Der Beitrag gibt auch Hinweise zu Unterstützungsstrukturen, Netzwerken und Initiativen. Auf zwei hilfreiche Informationsangebote zum Weiterlesen möchten wir an dieser Stelle bereits hinweisen (externe Links):

psyGA – kein Stress mit dem Stress für Pflegereinrichtungen
Leitfaden der BAuA „Gute Stationsorganisation“

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