Pressemeldung: Einigung beim Krankenhaustransparenzgesetz. Wichtiger weiterer Schritt der Krankenhausreform
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat den Weg frei gemacht – das Krankenhaustransparenzgesetz ist durch.
„Jetzt sind wir endlich einen Schritt weiter bei der Krankenhausreform. Nun können die Verhandlungen zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beginnen, auf das wir gespannt warten“, sagt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer. Besonders lobt Zeiger den so genannten Transformationsfonds für die Kliniken, der gestern ebenfalls zugesagt wurde. Die Kliniken sollen in den nächsten zehn Jahren 50 Milliarden Euro bekommen. Dieser Fonds wird Teil des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, über das die Länder jetzt verhandeln sollen. „Dabei ist Eile geboten. Denn sonst ist es für einige Kliniken schon zu spät“, mahnt Zeiger.
Krankenhaustransparenzgesetz tritt zum 1. Mai in Kraft
Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz, das zum 1. Mai in Kraft tritt, soll für Patient*innen über ein Online-Portal mehr Transparenz geschaffen werden, welches Krankenhaus welche Leistungen anbietet. Abrufbar sein sollen u.a. auch Daten zur Behandlungserfahrung oder zum Personalschlüssel bei Ärzt*innen und Pflegekräften. „Wichtig ist, dass die Daten schnell abrufbar sind und, dass Übersicht und Darstellung leicht verständlich sind. Sonst bleibt von der Transparenz nicht viel übrig“, sagt Zeiger.
Doch damit sieht es nicht so gut aus. Denn bis zur Veröffentlichung der Daten ist es ein langer Weg. „Zunächst werden die Daten über die personelle Ausstattung, das Leistungsangebot und die Qualitätsaspekte der Kliniken beim Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) gemeldet und aufbereitet. Danach gehen sie an das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Erst im Anschluss erfolgt eine Rückmeldung an das Bundesministerium für Gesundheit zur Veröffentlichung“, erläutert Zeiger. Die Daten werden somit mit ein bis zwei Jahren Verzögerung veröffentlicht. „Das ist ein überbordender Bürokratieaufwand für die Kliniken und bietet keine Aktualität.“
Zuordnung der Krankenhausstandorte zu drei Versorgungsstufen (Level)
Kritisch sieht die Arbeitskammer auch die geplante Zuordnung der Krankenhausstandorte zu drei Versorgungsstufen (Level), abhängig von der Anzahl und Art der vorgehaltenen Leistungsgruppen. „Durch die Einteilung in Level, kann der Eindruck entstehen, dass ein höherer Level auch für eine höhere Qualität steht, dem ist aber nicht so“, sagt Beatrice Zeiger. Wichtig wäre deshalb, dass aus dem Verzeichnis deutlich zu erkennen ist, welche Expertise Kliniken in einem niedrigeren Level haben.
Das Krankenhaustransparenzgesetz flankiert die wesentlich umfangreichere anstehende Krankenhausreform. Teil davon wird auch der zugesagte Transformationsfonds für die Kliniken über 50 Milliarden Euro sein. Das Geld sollen paritätisch von Bund und Ländern kommen, die Gelder vom Bund werden aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert. Die Länder sollen für den Fonds ebenfalls Gelder aufbringen. „Hier stellt sich die Frage, ob die Länder diese Aufwendungen auch leisten können“, ergänzt Zeiger.
Die Arbeitskammer fürchtet zudem, dass das Geld aus dem Fonds für viele Krankenhäuser zu spät kommt
Hier ist eine Zwischenfinanzierung für notleidende Krankenhäuser enorm wichtig. „Deshalb begrüßen wir die schnellen Liquiditätshilfen in Höhe von sechs Milliarden Euro für Krankenhäuser, die im Rahmen des Krankenhaustransparenzgesetzes fließen sollen. Diese Gelder sind für einige Kliniken momentan wichtig, so dass die Liquidität erhalten bleibt, um überhaupt am Netz bleiben zu können. Nur so bleibt die Gesundheitsversorgung gewährleistet“, betont Zeiger.
Konkret festgehalten ist im Gesetz auch, dass künftig Steigerungen der Tariflöhne besser abgebildet und frühzeitig refinanziert werden sowie die vorläufigen Pflegeentgeltwerte von 230 Euro auf 250 Euro steigen. „Auch das ist für die Krankenhäuser ein wichtiges Signal“, so Zeiger abschließend.
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