Veröffentlicht am 25. Oktober 2024

Pressemeldung: Erfolgreicher Start der ersten Fortbildung zur neuen Berufsordnung für Pflegefachkräfte im Saarland

„Die Pflege ist das Rückgrat unseres Gesundheitswesens. Mit der neuen Berufsordnung schaffen wir klare Rahmenbedingungen und stärken die Profession Pflege, um eine hochwertige und menschliche Versorgung auch in Zukunft zu gewährleisten“, betonte Bettina Altesleben, Staatssekretärin des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit anlässlich der ersten Fortbildung zur neuen Berufsordnung für Pflegefachkräfte im September.

Neue Berufsordnung für Pflegekraftfachkräfte im Saarland

Die Aktualisierung der Berufsordnung war ein Anliegen der Teilnehmenden einer Arbeitsgruppe der Konzertierten Aktion Pflege Saar (KAP Saar) und wurde in der Folge mit Beteiligung des Ministeriums, der Arbeitskammer und des Landespflegerates durch Mitglieder dieser Arbeitsgruppe überarbeitet.

Über 200 Pflegefachkräfte aus verschiedenen Einrichtungen nahmen sowohl virtuell als auch vor Ort in den Räumlichkeiten der Ärztekammer des Saarlandes an der Veranstaltung teil, die im Rahmen der Einführung der neuen Richtlinien für die Pflegeberufe organisiert wurde.

Die Fortbildung stieß auf großes Interesse und positive Rückmeldungen seitens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. „Daran sieht man die Wichtigkeit der neuen Regelungen als wichtigen Schritt für die Weiterentwicklung des Berufsstandes“, so Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer.

„Die neue Berufsordnung, die Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, die Qualität der Pflege weiter zu verbessern und den wachsenden Herausforderungen im Gesundheitswesen gerecht zu werden”, erläutert Marc Helfen, der Präsident des Landespflegerates. Themenschwerpunkte der Fortbildung sind unter anderem die neuen ethischen Richtlinien, die Stärkung der interprofessionellen Zusammenarbeit sowie erweiterte Kompetenzen im Rahmen der Vorbehaltstätigkeiten für Pflegefachkräfte.

Die Auftaktveranstaltung zu den vorbehaltenen Tätigkeiten findet online am 30. Januar 2025 statt.
Eine Veranstaltung vor Ort zu den vorbehaltenen Tätigkeiten folgt am 20. März 2025 in den Räumen der Arbeitskammer des Saarlandes in Saarbrücken.

Gemeinsame Presseerklärung der Arbeitskammer des Saarlandes, des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, des Landespflegerat Saarland und der Konzertierten Aktion Pflege Saar (KAP Saar)

Alle Pressedienste der Arbeitskammer finden Sie auch unter:
www.arbeitskammer.de/pressedienste

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