Veröffentlicht am 1. Juni 2022

Pressemitteilung der Arbeitskammer: AK fordert verbesserte Arbeitsbedingungen und einen gezielten Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Pflege

Der Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse 2022 weist im Bundesvergleich die höchsten Krankenstände in den Pflegeberufen für das Saarland aus. Dies ist schon lange ein Dauerthema in der Pflege. „Die Arbeitsbedingungen in der Pflege müssen dringend verbessert werden. Daneben sind die Arbeitgeber gefordert, die Arbeitsabläufe zu beurteilen und präventive Schutzmaßnahmen umzusetzen“, sagt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes.

Saarländische Beschäftigte sind länger krankgeschrieben als im Bundesschnitt. „Im Saarland gibt es schon immer höhere Krankenstände, dies liegt neben den psychischen Erkrankungen auch daran, dass im Saarland mehr chronische Krankheiten, wie Rückenleiden oder Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems über Generationen bestehen“, sagt Zeiger. Die psychische Belastung ist in Pflegeberufen allerdings am höchsten, hier steigen seit Jahren die krankheitsbedingten Ausfälle.

Psychische Erkrankungen sind bei Frauen die höchste Erkrankungsgruppe im Saarland. „Da Pflegeberufe von 80 % Frauenanteil geprägt sind, ist es auch nicht erstaunlich das eine höhere Ausfallquote die Zahlen nach oben bringt“, ergänzt Zeiger. Betrachtet man sich die Altersstrukturen in der Pflege ist ersichtlich, dass deutlich mehr Krankheitstage in den oberen Altersgruppen zusammenkommen.

Ein wichtiges Merkmal ist neben dem demografischen Wandel der Personalmangel – den gibt es bundesweit. Dadurch steigt die körperliche als auch die psychische Belastung nochmals signifikant an, insbesondere dann, wenn Kolleginnen und Kollegen krankheitsbedingt ausfallen. Daraus ist zu schließen, dass diese über kurz oder lang ebenfalls krankheitsbedingt ausfallen werden.

„Dieses Hamsterrad muss unterbrochen werden. Es braucht weitere Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in der Pflege, sowie die Entlastung von Pflegekräften“, so Zeiger. Die Arbeitgeber müssen ihrer Fürsorgepflicht nachkommen. Auftretende körperliche und psychische Belastungen müssen immer wieder neu beurteilt und aus den Ergebnissen gezielte Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.

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