Veröffentlicht am 16. Dezember 2022

Pressemitteilung: Arbeitskammer des Saarlandes fordert Pflegevollversicherung

Durch die deutlich gestiegenen und weiter steigenden Eigenanteile in der stationären Altenhilfe hat die Diskussion um die soziale Pflegeversicherung an Fahrt aufgenommen. „Die Arbeitskammer fordert daher eine Pflegevollversicherung“, sagt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes.

Außerdem sollte aus Sicht der Arbeitskammer die private und die gesetzliche Pflegeversicherung in ein gemeinsames System überführt werden. Ihre Positionen zur Pflegeversicherung stellt die Arbeitskammer in ihrer Reihe AK-Texte vor.

Die Pflegeversicherung sollte ursprünglich die Situation der Pflegebedürftigen verbessern, dabei helfen, die Pflegeinfrastruktur auszubauen, und die Sozialhilfeabhängigkeit vermindern. „Der Grundgedanke aller Sozialversicherungen ist, dass der Einzelne in einer unverschuldeten Notlage von der Gemeinschaft aufgefangen wird“, so Zeiger. Dies gelang bisher nur in Teilen. Verschiedene Reformen bewirkten nur punktuelle Veränderungen. Eine Pflegevollversicherung würde diesen Anspruch einlösen. Das grundlegende Nachdenken über die Pflegeversicherung ist deshalb dringend notwendig.

Eine Pflegevollversicherung im Sinne der Arbeitskammer sollte alle Pflegekosten abdecken außer den sogenannten Hotelkosten (das sind die Kosten für Wohnen und Essen). Denn derzeit muss der Pflegebedürftige neben den Hotelkosten auch Pflegeleistungen, Instandhaltungskosten und einiges mehr mit seinem Eigenanteil bezahlen. Diese Gesamtkosten können sich viele Betroffene aber nicht leisten.

Eine Pflegevollversicherung würde allerdings auch zu höheren Beitragskosten führen. Um diese zu finanzieren, schlägt die Arbeitskammer vor, private und gesetzliche Pflegeversicherungen in ein gemeinsames System zu überführen. Auf dem Weg dahin sind pragmatische Zwischenschritte denkbar, so zum Beispiel ein Risikoausgleich zwischen den gesetzlichen und den privaten Versicherern beziehungsweise eine Finanzierung eines Teils der höheren Kosten über Steuern.

Die Arbeitskammer hat daher in ihrer Reihe AK-Texte die Entwicklung der Pflegesicherung und das Für und Wider verschiedener Modelle ihrer Ausgestaltung überblickartig dargelegt und ihre eigene Position begründet.

 

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