Veröffentlicht am 6. Dezember 2021

Pressemitteilung der Arbeitskammer: Aussetzung der Personaluntergrenzen in Krankenhäusern: Pflegekräfte dürfen nicht zu Verlierern der Corona-Krise werden!

Das Krankenhäuser die Personalvorgaben in bestimmten Bereichen bis Ende März 2022 aussetzen dürfen, ist aus Sicht der Arbeitskammer des Saarlandes nicht hinnehmbar. „Bei der letzten Aussetzung der Personaluntergrenze im vergangenen Jahr haben wir beobachtet, dass einzelne Träger die Personaluntergrenzen herabgesetzt haben, ohne dass die jeweiligen Stationen überlastet waren. Das soll und darf nicht wieder passieren“, sagt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Wirkung zum 2. Dezember 2021 den Krankenhäusern die Möglichkeit gegeben, Personalvorgaben bis Ende März 2022 aussetzen zu können. Dies bedeutet, dass Krankenhäuser von der Mindestausstattung mit Pflegefachkräften bei bestimmten komplexen Behandlungen abweichen können. „Dies führt bei Pflegekräften zu einer weiteren Arbeitsverdichtung, da weniger Pflegekräfte mehr Patienten versorgen müssen“, sagt Zeiger.

Zu einer Entlastung wird dies nicht führen, sondern eher das Problem auf dem Rücken der Beschäftigten austragen. Durch die Aussetzung der Personaluntergrenzen müssen Qualitätsstandards nicht erfüllt werden und eine sichere Versorgung von Patienten kann so nicht gewährleistet werden. Dies führt unweigerlich zu einer unzureichenden Pflege und geht damit sowohl als zusätzliche Belastung physischer als auch psychischer Natur mit den Pflegekräften nach Hause. „Die Grenze der Zumutbarkeit für Pflegekräfte ist schon lange überschritten“, mahnt Beatrice Zeiger.

In den vergangenen Monaten geriet die Pflege mehr und mehr in den Fokus der Öffentlichkeit. Neben Beifall und einer Steigerung von Wertschätzung dieser Berufsgruppe gegenüber, haben sie als Entschädigung für die Überlastung einmalige Bonuszahlungen verdient erhalten. „Die Aussetzung der Personaluntergrenzen ist das absolut falsche Signal“, so Zeiger abschließend.

Weitere Pressemeldungen der Arbeitskammer finden Sie hier.

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