Veröffentlicht am 11. Januar 2022

Pressemitteilung der Arbeitskammer: Neues Beratungsangebot bei der Arbeitskammer zu Berufskrankheiten

Schwere Erkrankungen bei der Arbeit können zu großen Einschränkungen im Beruf und im privaten Leben führen. Doch was ist eine Berufskrankheit und warum ist es so wichtig, sie anerkennen zu lassen? Die Arbeitskammer des Saarlandes und BEST e.V., die Beratungsstelle für Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen im Saarland, bieten ihren Mitgliedern im Rahmen des Projekts BASaar ab sofort eine kostenfreie Beratung zum Thema „Berufskrankheiten“ an. Denn der Weg zur Anerkennung einer Berufskrankheit ist in der Regel sehr langwierig.

Im Rahmen des Projekts Beratungsinitiative Arbeitsschutz im Saarland (BASaar) wird der Arbeitsmediziner Dr. Michael Heger für die individuelle Beratung jeweils an zwei Terminen im Monat zur Verfügung stehen. Heger war jahrelang leitender Gewerbearzt beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) und bringt viel Erfahrung auf dem Gebiet der Berufskrankheiten mit. Er gibt in konkreten Fällen eine neutrale fachliche Einschätzung und informiert über die Handlungsmöglichkeiten sowie Rechte gegenüber dem Unfallversicherungsträger.

Die Beratungen sind immer am letzten Donnerstag und Freitag im Monat unter Tel. 0681/ 4005-384 oder per E-Mail (michael.heger@best-saarland.de). Bei Feiertagen bitte die Beratungstage im Vorfeld abfragen. Ein persönliches Gespräch kann nur nach vorheriger Absprache erfolgen. Die Beratung unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.

Allgemeine Anfragen zum Thema Berufskrankheiten beantwortet das AK-Referat für betriebliche Sicherheit und Gesundheitsschutz unter Tel. 0681/4005-322.

Hintergrund: Im Falle einer Berufskrankheit haben Beschäftigte einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Medizinische Versorgung und Rehabilitation bis hin zu beruflichen Schutzmaßnahmen werden hier getragen. Beschäftigte fordern die ihnen zustehenden Leistungen jedoch selten ab. Denn eine Erkrankung durch die ausgeübte Tätigkeit oder einen Arbeitsunfall muss immer zweifelsfrei nachgewiesen werden. Jede Anzeige, auch einer bereits gelisteten Krankheit, wird in einem Feststellungsverfahren streng geprüft. Betroffene Beschäftigte sind in der Beweispflicht und können lang zurückliegende Arbeitsbelastungen oft nur schwer nachweisen. Lassen sich keine Belege finden oder bleiben Zweifel, wird in der Regel die Anerkennung abgelehnt. Es sind Hürden und Probleme die, neben der aufgetretenen Krankheit, zusätzlich belasten.

Weitere Pressemeldungen der Arbeitskammer finden Sie hier.

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