Veröffentlicht am 15. November 2022

Pressemitteilung: Verbindliche Einführung der Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) nicht gewährleistet, trotz massiver Kritik aus der Pflege!

Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz des Bundes muss dringend nachgebessert werden. „Das ist bei der Bundestagsanhörung am Mittwoch ganz deutlich geworden. So sieht der Gesetzestext immer noch keine verbindliche Einführung der – von der Pflege seit Jahren geforderten – Pflegepersonalregelung PPR 2.0 vor. Sie wird lediglich in der Begründung des Gesetzesentwurfs thematisiert. Außerdem sind in der Begründung auch Ausnahmen zur Anwendung der PPR 2.0 vorgesehen”, sagt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes.
„Nur verbindliche Vorgaben mit Blick auf eine bedarfsgerechte Personalbemessung führen aber zu einer guten Pflege. Die PPR 2.0 muss deshalb deutlich und direkt im Gesetz verortet werden. Und zwar so, wie sie von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Deutschen Pflegerat (DPR) und der Gewerkschaft Verdi entwickelt wurde”, fordert Zeiger. Zudem fehlen dem Gesetz auch Personalschlüssel für die Intensivmedizin und die Kinderheilkunde. Auch hier ist nachzubessern.

Weiter steht in dem Gesetzentwurf das Veto-Recht des Bundesfinanzministers. Auch hier gab es starke Kritik der Verbände. „Wenn gute Arbeitsbedingungen und eine gute Versorgung der Patienten gewährleistet werden sollen, so kann dies nicht unter dem Finanzierungsvorbehalt des Finanzministers stehen. Das Veto-Recht des Bundesfinanzministers sollte entfallen. Was eine bedarfsgerechte Versorgung ist, kann nicht von der aktuellen Haushaltslage abhängen“, so Zeiger abschließend.

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