Veröffentlicht am 17. Juli 2025

Pressemitteilung: Pflege stärken – Kompetenzen verbindlich regeln

Die Arbeitskammer des Saarlandes begrüßt grundsätzlich die jüngsten Gesetzesinitiativen im Bereich Pflege – das Pflegefachassistenzgesetz und das Pflegekompetenzgesetz – sieht jedoch gleichzeitig erheblichen Verbesserungsbedarf.

Vor allem mit Blick auf die Dauer der Ausbildung beim Pflegefachassistenzgesetz und bei den Zugangsvoraussetzungen für die Auszubildenden.

„Beide Gesetzesvorhaben sind Bausteine, die professionelle Pflege fachlich zu festigen, ihre Attraktivität zu erhöhen und sie zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung ist dabei ein längst überfälliger Schritt“, erklärt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes.

In Bezug auf die Gestaltung der Pflegefachassistenzausbildung mahnt die Arbeitskammer allerdings: „Eine auf 18 Monate verkürzte Ausbildung, wie sie derzeit vorgesehen ist, betrachten wir mit Skepsis. Um eine hohe Pflegequalität zu gewährleisten und den Fachkräften echte Entwicklungsperspektiven zu bieten, sollte auf Bundesebene zumindest das Modell der saarländischen 23-monatigen Ausbildung in Betracht gezogen werden.

Entscheidend ist, dass die Ausbildung anschlussfähig bleibt – in beide Richtungen.

Wer eine Pflegeausbildung abbricht, sollte die bereits geleistete Zeit in der Assistenz anerkannt bekommen. Und für diejenigen, die sich nach der Assistenz weiterqualifizieren möchten, sind faire Übergänge in die Fachausbildung erforderlich“, betont Zeiger. Zudem kritisiert die Arbeitskammer, dass Zugangsvoraussetzung zur Pflegefachassistenz zwar grundsätzlich ein Hauptschulabschluss ist, aber Ausnahmen vorgesehen sind, die teilweise willkürlich erscheinen.

„Zugewanderten Menschen die Möglichkeit zu bieten, in die Pflege einzusteigen, ist grundsätzlich positiv zu bewerten, gleichzeitig besteht die Gefahr, die Auszubildenden inhaltlich zu überfordern. Zudem wird der Anschein vermittelt, dass es für einen Einstieg in einen Pflegeberuf keinerlei Qualifizierung bedarf, was dem Ansehen dieser Berufsgruppe Schaden zufügen könnte. Menschen ohne Schulabschluss müssen daher im Rahmen der Ausbildung einen Schulabschluss erreichen können, dazu muss die Ausbildungsdauer für diesen Personenkreis erweitert werden“, fordert Zeiger.

In ihrer veröffentlichten Stellungnahme stellt die Arbeitskammer fest, dass mit dem Pflegekompetenzgesetz der richtige Weg eingeschlagen wird: Pflegefachpersonen erhalten mehr Verantwortung – was sowohl die Berufszufriedenheit als auch die Patientensicherheit stärkt. Doch erweiterte Kompetenzen müssen auch mit erweiterten Ressourcen einhergehen – und zwar in Bezug auf Personal, Zeit, Vergütung und Weiterbildung.

„Für uns als Interessenvertretung der Beschäftigten im Saarland ist eines klar: Wer die Pflege wirklich stärken möchte, muss sie in allen Bereichen ernst nehmen – strukturell, finanziell und politisch. Ohne eine verbindliche Refinanzierung und ein klares Verständnis der Kompetenzen wird die Stärkung der Profession lediglich ein Lippenbekenntnis bleiben“, fasst die Geschäftsführerin abschließend zusammen.

Die Stellungnahme steht hier zum Download bereit: www.arbeitskammer.de/pflegeassistenzfachausbildung

Alle Pressedienste der Arbeitskammer finden Sie auch unter: www.arbeitskammer.de/pressedienste

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