Veröffentlicht am 20. Mai 2022

Sicherer Umgang mit Zytostatika

Zur Behandlung von Krebserkrankungen stellen Zytostatika seit vielen Jahren eine zentrale Medikamentengruppe dar. Diese hochpotenten Arzneistoffe können auch krebserzeugende, fruchtschädigende oder das Erbgut verändernde Wirkungen haben. Von diesen sog. CMR-Stoffen (cancerogen, mutagen und reproduktionstoxisch – CMR) kann eine Gefahr für das Personal ausgehen, das mit diesen Arzneimitteln umgeht. So können geringe Wirkstoffmengen bei Zubereitung, Transport, Verabreichung und Entsorgung freigesetzt werden und über die Atemwege und die Haut in den Körper gelangen.

Aus diesem Grunde muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber vor dem Einsatz von CMR-Stoffen die erforderlichen Informationen einholen und beurteilen, ob eine Gefährdung für die Beschäftigten besteht sowie geeignete Maßnahmen zu deren Schutz umsetzen. Wie dies im Sinne des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten erfolgen kann, beschreiben die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS). Die TRGS 525 gilt speziell für Einrichtungen der medizinischen Versorgung. Sie stellt den Stand der Technik dar, der eingehalten werden muss.

BAuA – Technischer Arbeitsschutz (inkl. Technische Regeln) – TRGS 525 Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Sie gilt im Übrigen auch für weitere Arzneimittel, die unter die Gefahrengruppe der CMR-Stoffe fallen. Das sind z. B. Arzneien, die bei Erkrankungen durch eine Virusinfektion verursacht wurden, eingesetzt werden. Es handelt sich dabei um sog. Virustatika.

Informationen zur sicheren Handhabung von Zytostatika im Gesundheitsdienst enthält eine neue Publikation DGUV Information 207-007 vom März 2022 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie unterstützt verantwortliche Personen und Arbeitsschutzfachleute die beim Umgang mit Zytostatika ausgehenden Gefährdungen zu minimieren und mit geeigneten Maßnahmen die Beschäftigten schützen.

Zytostatika im Gesundheitsdienst | DGUV Publikationen

Wichtige Hinweise
Beschäftigte dürfen mit CMR-Stoffen nur umgehen, wenn sie vor Aufnahme der Tätigkeit über die Gefährdung und über geeignete Schutzmaßnahmen unterwiesen wurden.
Wir empfehlen den Beschäftigten für sich zu dokumentieren, wann und mit welchen Zytostatika umgegangen sind (Berufstagebuch). Das kann hilfreich sein, wenn zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund einer Erkrankung Ansprüche an die Unfallversicherung geltend gemacht werden sollen.

 

Viele Grüße aus dem Referat Pflege

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