Veröffentlicht am 24. Februar 2021

Stellungnahme: Aktuelle Situation in der Heilerziehungspflege und Option der Einführung einer Heilerziehungspflegeassistenzausbildung

Im Allgemeinen: Für die Aus- bzw. Weiterbildung der Heilerziehungspflegekräfte werden i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss und entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mehrjährige einschlägige Berufstätigkeit vorausgesetzt.

Die beruflichen Voraussetzungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Während der schulischen Aus- bzw. Weiterbildung erhält man keine Vergütung. An manchen Schulen fallen für die Aus- bzw. Weiterbildung Kosten an, z.B. Schulgeld, Aufnahme- und Prüfungsgebühren. Die Praktikumsphasen während der schulischen Aus- bzw. Weiterbildung werden ggf. vergütet. Das für die staatliche Anerkennung erforderliche Berufspraktikum wird mit einem Praktikumsentgelt vergütet; dieses beträgt in kommunalen Einrichtungen € 1.602 pro Monat mit einer fallenden Tendenz zu privaten Trägern. Es werden Kompetenzen vermittelt nach dem Deutschem Qualifikationsrahmen (DQR) auf Niveau 6.

Nach der Ausbildung findet man die ausgebildeten Fachkräfte in unterschiedlichsten Bereichen, wie zum Beispiel in Tagesstätten, Wohn- und Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderung, in Werkstätten für Menschen mit Behinderung, in Einrichtungen der Sozialpsychiatrie, aber auch in Kindertageseinrichtungen und an Schulen. Es gibt verschiedene Möglichkeit zur Aufstiegsweiterbildungen in unterschiedlichen Feldern, so zum Beispiel im Bereich der Fach- und Betriebswirt/in, der Sonderfachkräfte und in verschiedenen Hochschulbildungsgängen.
Grundsätzlich besteht das Problem einer leistungs- sowie verantwortungsgerechten und angepassten Bezahlung der Heilerziehungspflege analog zu den anderen Berufen im Sozial- und Erziehungsdienst und dem Berufsbereich der Pflege.

Im Besonderen:

Im Saarland besteht an drei Fachschulen die Möglichkeit, die fachschulische Ausbildung zur Heilerziehungspflege zu absolvieren. Die Ausbildungsverträge für die praktische Ausbildung werden mit den jeweiligen Einrichtungen der Behindertenhilfe abgeschlossen. Die Abbrecherquoten in der Ausbildung sind laut Aussagen der Fachschulen nicht höher als die in der Ausbildung zur Pflegefachkraft. Zur Verbleibedauer im Beruf können keine verlässlichen Äußerungen unsererseits getätigt werden, da hier keine validen Daten vorliegen.
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Finanzierung durch BAföG beziehungsweise Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG).
Grundsätzlich besteht im Bereich der Heilerziehungspflege ein Fachkraftbedarf, der analog dem Bereich der Pflegefachkräfte nur schwer gedeckt werden kann. Gleichwohl ist der Arbeitskammer des Saarlandes bewusst, dass die hohen Anforderungen an die Ausbildung für einzelne Auszubildende ein Kriterium für einen Abbruch sind. Eine Einführung eines neuen Assistenzberufes kann hier aber keine Abhilfe schaffen und birgt die Gefahr einer Deprofessionalisierung für diesem Bereich.

Aus diesem Grund ist es umso wichtiger Arbeits- und Ausbildungsbedingungen attraktiver zu gestalten. Dies setzt eine auskömmliche Finanzierung der Personalkosten ebenso voraus wie eine angemessene Entlohnung, eine dem tatsächlichen Bedarf angepasste Personaldecke, Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung sowie eine qualitativ hochwertige Ausbildung mit ausgeglichenen Praxis- und Theoriephasen.
Hierbei möchten wir analog auf die Bundesregelungen der Ausbildung zur Pflegefachkraft verweisen
Es bestünde die Möglichkeit die Ausbildung umzustrukturieren, ein Umlageverfahren für die schulische Ausbildung einzuführen und diese in Länderhand zu geben. Als weiterer Punkt trägt eine Ausbildung ohne Schulgeld bzw. mit einer geregelten Ausbildungsvergütung über den Ausbildungsbetrieb deutlich zur Steigerung der Attraktivität bei der Berufswahl bei.

Fazit:

Im Saarland besteht ein Fachkraftbedarf in der Heilerziehungspflege, der oft nur mit vermehrtem Aufwand oder längerer Wartezeit bei der Besetzung von Stellen zu decken ist. Die Ausbildung zur/m Heilerziehungspfleger/in steht in Konkurrenz zu anderen Ausbildungsberufen und wird besonders an ihrer Attraktivität und den Perspektiven gemessen.
Eine neu strukturierte Form der Ausbildung mit bundeseinheitlichen Richtlinien analog der Ausbildung zur Pflegefachkraft ist aus Sicht der Arbeitskammer des Saarlandes ein erster Schritt. Eine an Verantwortungs- und Arbeitsangepasste Entlohnung von qualitativ hochwertiger Arbeit ist bei der Fachraftakquise ebenso hilfreich wie die im Sinne der „guten Arbeit“ notwendigen Punkte von Vereinbarkeit, Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung, Arbeitsrealitäten der Fachkräfte und die Möglichkeiten von Mitbestimmung im Betrieb.

Die Einführung einer Assistenzausbildung und damit einhergehend die Einführung eines Assistenzberufes im Saarland birgt aus unserer Sicht eine große Gefahr der Deprofessionalisierung und somit einer Verschlechterung von Outcomes in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen der Heilerziehungspflege, wie zum Beispiel Beziehungsgestaltung, Strukturierung von Lebenswelten und der Planung von Prozessen, deren Durchführung, Dokumentation und Evaluation, etc.
Aus diesem Grund sehen wir die Einführung einer Heilerziehungspflegeassistenz, insbesondere mit Blick auf die Versorgungsqualität, kritisch.

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