Veröffentlicht am 1. November 2024

Stellungnahme der Arbeitskammer zum Ansinnen der Novellierung der Saarländischen Wohn- Betreuungs- und Pflegepersonalverordnung

Die Arbeitskammer des Saarlandes bedankt sich für die frühzeitige Einbeziehung in den Prozess zur Novellierung der Saarländischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätspersonalverordnung und nimmt wie folgt Stellung.

Im Allgemeinen:

In der Verordnung muss eine redaktionelle Anpassung der verwendeten Berufsbezeichnung nach dem Pflegeberufegesetz erfolgen (insbesondere in § 7). Des Weiteren muss das Wort „Zivildienstleistende“ in der Verordnung gestrichen werden, da es diese nicht mehr gibt.

Im Besonderen:

Zu § 6 Beschäftigte für betreuende Tätigkeiten in Verbindung mit § 5 Eignung der Beschäftigten und ausreichende Personalbesetzung

Die Arbeitskammer spricht sich nachdrücklich für die Beibehaltung der 50%-Fachkraftquote in Pflegeeinrichtungen aus. Diese Quote ist ein wesentlicher Garant für die Qualitätssicherung in der Pflege und die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner.

Begründung:

1. Qualitätssicherung:

Examinierte Pflegefachpersonen verfügen über umfassendes medizinisches und pflegerisches Fachwissen, das für eine ganzheitliche und qualitativ hochwertige Versorgung unerlässlich ist. Die Fachkraftquote gewährleistet ein hohes Niveau an pflegerischer Expertise in den Einrichtungen.

2. Patientensicherheit:

Eine ausreichende Anzahl an Fachpersonen trägt maßgeblich zur Patientensicherheit bei. Fachpersonen können komplexe Pflegesituationen besser und sicherer einschätzen, adäquat reagieren und Risiken frühzeitig erkennen.

3. Positive Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen:

Die Beibehaltung der Quote hat positive Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen in der Pflege: Eine angemessene Fachkraftquote verteilt die Verantwortung auf mehrere Schultern und reduziert die Arbeitsbelastung des einzelnen Fachpersonals. Dies kann zu einer höheren Berufszufriedenheit führen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken, indem der Beruf dadurch attraktiver bleibt.

4. Wirtschaftliche Aspekte:

In langfristiger Betrachtung kann die Beibehaltung der Quote auch wirtschaftliche Vorteile haben, denn durch qualifizierte Pflege können Komplikationen und Krankenhauseinweisungen reduziert beziehungsweise verhindert werden, was wiederum Kosten im gesamten Gesundheitssystem spart. Eine hohe Pflegequalität kann außerdem die Reputation von Einrichtungen stärken und so zu einer besseren Auslastung beitragen.

5. Ausbildung und Nachwuchsförderung:

Die Quote schafft wichtige Anreize für Pflegeeinrichtungen, denn diese müssen in die Ausbildung von Fachkräften investieren, was langfristig dem Fachkräftemangel entgegenwirkt. Des Weiteren schafft eine hohe Fachkraftquote gute Lernumgebungen für Auszubildende und fördert so die Qualität der praktischen Ausbildung.

6. Flexibilität innerhalb des bestehenden Rahmens:

Statt die Quote zu senken, empfiehlt die Arbeitskammer alternative Lösungsansätze, so zum Beispiel die Förderung von Weiterbildungsmöglichkeiten nicht nur für Fachpersonen, sondern nach § 8 der Verordnung auch für Hilfskräfte, um das Qualifikationsniveau zu erhöhen. Hierzu sollten Möglichkeiten der Förderung von Seiten des Landes überdacht werden. Ein weiterer Punkt ist die Implementierung innovativer Arbeitszeitmodelle und Prozessoptimierungen, um die vorhandenen Fachpersonen effizienter einzusetzen.

7. Vermeidung der Überforderung der Pflegefachpersonen

Eine Absenkung der Fachkraftquote kann durch Mehrbelastung der Pflegefachpersonen zu steigenden Kündigungszahlen führen. Dies kann zum Beispiel geschehen durch Koordinationstätigkeiten, Anleitungstätigkeiten und Kontrolltätigkeiten der gelernten und ungelernten Pflegehilfskräften durch Pflegefachpersonen. Dies führt dazu, dass das
Arbeitsfeld in seiner Attraktivität deutlich sinkt und es so noch schwieriger wird, Pflegefachpersonal zu halten, geschweige denn neu zu gewinnen

Die Arbeitskammer des Saarlandes ist überzeugt, dass die Beibehaltung der 50%-Fachkraftquote essenziell für die Qualität der Pflege, die Sicherheit der Patienten und die Attraktivität des Pflegeberufs ist.

Stellungnahme der Arbeitskammer zum Ansinnen der Novellierung der Saarländischen Wohn- Betreuungs- und Pflegepersonalverordnung (PDF barrierefrei)

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