Veröffentlicht am 19. Februar 2019

Stellungnahme der Arbeitskammer zum Entwurf einer Verordnung zu den Mindestanforderungen an die Pflegeschulen

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Ende Januar veröffentlichte die Arbeitskammer des Saarlandes eine Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zu den Mindestanforderungen an die Pflegeschulen.

Darin begrüßt sie ausdrücklich das Ziel des Verordnungsentwurfs, verbindliche Regelungen zur Qualitätssicherung an den Pflegeschulen zu schaffen. Dieser Schritt ist erforderlich, um dem gestiegenen Anspruch der generalistisch orientierten Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) gerecht zu werden und die Ausbildungssituation in den Pflegeberufen auf lange Sicht zu verbessern.

Die Anmerkungen der Arbeitskammer zum vorgelegten Verordnungsentwurf können Sie in der Stellungnahme auf der Arbeitskammer-Website nachlesen.

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