Veröffentlicht am 6. März 2020

Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung über bauliche Anforderungen für Einrichtungen nach Saarländischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetz

Rollstuhl steht in einem Flur mit Handläufen

Ende Februar veröffentlichte die Arbeitskammer des Saarlandes eine Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung über bauliche Anforderungen für Einrichtungen nach Saarländischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegqualitätsgesetz.

Im Grundsatz begrüßt die Arbeitskammer die in dem Entwurf vorliegenden Verordnungen über bauliche Anforderungen und getroffene Regelungen.

Anzuerkennen ist die in den Regelungen der Verordnung zugrunde liegende Zielsetzung, die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Einrichtungen vor Beeinträchtigungen zu schützen, ihre Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung zu wahren und die Qualität des Wohnens zu sichern.

Einige im Entwurf der Verordnung beschriebenen Regelungen entsprechen jedoch nicht den heutigen und künftigen Anforderungen zur Sicherstellung einer professionell hochwertigen pflegerischen Versorgung.
Zu den einzelnen Regelungen nimmt die Arbeitskammer des Saarlandes detailliert Stellung und regt zugleich an, die aufgeführten Änderungen in die Verordnung aufzunehmen bzw. die Verordnung entsprechend anzupassen.

Die Anmerkungen der Arbeitskammer zum vorgelegten Verordnungsentwurf können Sie in der Stellungnahme auf der Arbeitskammer-Website nachlesen.

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