Veröffentlicht am 23. April 2020

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Einführung der Ausbildung zur Pflegeassistentin und Pflegeassistenten

Pflegeassistent hilft Senior in Rollstuhl

Am 27. März veröffentlichte die Arbeitskammer eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Einführung der Ausbildung zur Pflegeassistentin und zum Pflegeassistenten (Pflegeassistenzgesetz).

Ziel der notwendigen Neuausrichtung der Hilfs- und Assistenzberufe im Bereich Pflege ist es ein modernes Berufsbild zu schaffen, das den veränderten und höheren Anforderungen in diesem Berufsbild gerecht wird und zur Attraktivität des Pflegeberufes beiträgt.

Im vorliegenden Gesetzesentwurf begrüßt die Arbeitskammer im Grundsatz die getroffenen Regelungen über die Einführung zur Ausbildung zur Pflegeassistentin und zum Pflegeassistenten.
Einige im Entwurf des Gesetzes beschriebenen Regelungen entsprechen jedoch nicht den heutigen und künftigen Anforderungen zur Sicherstellung einer professionell hochwertigen pflegerischen Versorgung und zur Steigerung der Attraktivität dieses Arbeitsfeldes.
Die Arbeitskammer nimmt zu den einzelnen Regelungen detailliert Stellung und regt an die aufgeführten Änderungen in die Verordnung mit aufzunehmen bzw. die Verordnung entsprechend anzupassen.

Die Anmerkungen der Arbeitskammer zum vorgelegten Verordnungsentwurf können Sie in der Stellungnahme auf der Arbeitskammer-Website nachlesen.

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