Veranstaltungshinweis „Freiheitsentziehende Maßnahmen – welche Alternativen gibt es?“
Liebe Leserinnen, liebe Leser, „Freiheitsentziehende Maßnahmen“ ist das Thema unserer Veranstaltung am 9. Januar 2024 im Diakonieklinikum Neunkirchen, zu der wir Sie recht herzlich einladen möchten!
In der Pflege sind Fixierungen keine Seltenheit. Im Alltag geschieht dies oft aus falsch verstandener Fürsorge, als Schutzmaßnahme für zu Pflegende. Gründe für diese Schutzmaßnahmen können unter anderem aggressives und autoaggressives Verhalten, Sturzgefahr oder Gesundheitsgefährdung durch das Entfernen von Zuleitungen sein.
Aber was genau versteht man denn unter dem Gesamtbegriff „freiheitsentziehende Maßnahmen“ und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es hierbei?
In der Veranstaltung informieren wir darüber,
- welche Formen dieser Maßnahmen es gibt,
- wie die rechtlichen Rahmenbedingungen geregelt sind,
- welche Grundlagen für die Durchführung von Maßnahmen gegeben sein müssen und
- wie hier das Haftungsrecht für Pflegekräfte gestaltet ist.
Neben den vielen juristischen Fragen wird aber auch die Pflegeethik im Zusammenhang mit diesem Thema beleuchtet.
Als Referent steht uns Dr. Gero Bieg, Betreuungsrichter am Amtsgericht Saarbrücken, zur Verfügung.
Wir würden uns freuen, Sie zu unserer Veranstaltung begrüßen zu dürfen!
Die Teilnahme ist auf 55 Plätze begrenzt. Wir bitten um schriftliche Anmeldung bis zum 3. Januar 2024. Teilnahmegebühren entstehen Ihnen keine.
Weitere Informationen finden im Einladungsflyer.
Anmelden können Sie sich über folgenden Link: AK-THEMA „Freiheitsentziehende Maßnahmen – Welche Alternativen gibt es?“ | Arbeitskammer des Saarlandes
Viele Grüße aus dem Referat Pflege!