Pflegereform- PSG II, Pflegestufen, Pflegegrade
In unserem letzten Blogbeitrag hatten wir über den Ablauf einer Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Kranken- und Pflegekassen (MDK) informiert. Heute wollen wir daran anknüpfen und aufzeigen, welche Pflegegrade es gibt und was sie zu bedeuten haben.
Pflegereform: PSG II
Die „alten“ Pflegestufen 1, 2 und 3 wurden im Januar 2017 durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 umgewandelt (§ 140 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)). Der gesetzliche Begriff der „Pflegebedürftigkeit“ wurde neu definiert und nach neuen Begutachtungsrichtlinien erfasst. Diese Umwandlung ermöglicht, dass Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. psychisch Kranke, Demenzkranke oder geistig Behinderte) ebenfalls eingestuft und entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten können. Das neue Prüfverfahren, das sogenannte neue Begutachtungsassessment (NBA) arbeitet mit einem Fragenkatalog und einer Punktbewertung. Je höher die Punktzahl desto höher ist der Pflegegrad und desto mehr Pflege- und Betreuungsleistungen werden durch die Pflegekasse genehmigt.
Die „neuen“ 5 Pflegegrade sind die „alten“ 3 Pflegestufen
Durch die im Jahr 2017 durchgeführte Pflegereform* gibt es im deutschen Pflegesystem keine Pflegestufen mehr. Bis 31.12.2016 galt, je höher die Pflegestufe war, desto mehr Umfang hatten die Leistungen, die beantragt werden konnten. Seit nunmehr vier Jahren findet das „Pflegegrade-System“ Anwendung. Pflegebedürftige werden in die fünf Pflegegrade, die dem individuellen Pflegebedarf besser gerecht werden, eingestuft.
Umwandlung Pflegestufe zu Pflegegrad
- Pflegestufe 0 wird zu Pflegegrad 2
- Pflegestufe 1 wird zu Pflegegrad 2
- Pflegestufe 1 plus eingeschränkte Alltagskompetenz wird zu Pflegegrad 3
- Pflegestufe 2 wird zu Pflegegrad 3
- Pflegestufe 2 plus eingeschränkte Alltagskompetenz wird zu Pflegegrad 4
- Pflegestufe 3 wird zu Pflegegrad 4
- Pflegestufe 3 plus eingeschränkte Alltagskompetenz wird zu Pflegegrad 5
- Pflegestufe 3 plus Härtefall wird zu Pflegegrad 5
Pflegegrade entsprechend den jeweils notwendigen NBA-Punkten:
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
- Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
- Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
- Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
- Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte).
- Ausnahme: Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen (das sind die bisherigen Härtefälle mit Pflegestufe 3), die einen „spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die Pflegeversorgung“ haben, erhalten den Pflegegrad 5 zuerkannt, auch wenn sie im Rahmen der Begutachtung die an sich notwendige Mindestzahl von 90 Punkten nicht erreicht haben.
Wer einen Antrag auf Pflegeleistungen bei seiner Pflegekasse stellen will, muss einiges beachten. Wie genau das funktioniert und was es zu beachten gibt, verraten wir euch nächste Woche.
Viele Grüße aus dem Referat Pflege
Quellen:
Pflegestufen » Voraussetzungen • Geld • Leistungen | pflege.de
Pflegegrade – das aktuelle System der Pflegeversicherung (pflege-grad.org)