Veröffentlicht am 30. Juli 2021

Pflegegeld und Pflegesachleistung im Überblick

Nachdem wir im letzten Artikel erklärt hatten, wie man einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellt, enthält der heutige Beitrag einen Überblick über verfügbaren Geld- und Sachleistungen.

Wie im Vorfeld bereits erklärt, sollte sich der Bescheid von der Pflegekasse spätestens 5 Wochen nach der Antragstellung in Ihrem Briefkasten befinden. Wurde ein Pflegegrad festgelegt, beginnt ab Pflegegrad 2 der Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistung. Es besteht sogar die Möglichkeit die beiden Leistungen miteinander zu kombinieren. Bei Pflegegrad 1 hingegen, besteht lediglich der Anspruch auf den Entlastungsbetrag.

Grundsätzlich richtet sich der Betrag nach dem Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Pflegegeld.

Überblick über die Pflegegrade und die dazugehörigen Geldleistungen

Tabelle Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Pflegegrad 1:

  • pro Monat 125 Euro Entlastungsbetrag.
  • Pro Monat 40 Euro für Pflegehilfsmittel.
  • Bewohner ambulant betreuter Wohngruppen erhalten als Leistungen Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur altersgerechten Wohnraumgestaltung (bis zu 4.000 Euro) sowie zwei kostenlose Beratungsbesuche pro Jahr.

Pflegegrade 2 bis 5:

  • Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst oder Tagespflege/ Nachtpflege verwendbar.
  • Pflegegeld kann man auch bei häuslicher Pflege durch Angehörige, Freunde Bekannte beantragen.

Leistungen bei Pflegegraden in einer stationären Pflegeeinrichtung

  • Pflegegrad 1: pro Monat 125 Euro als Sachleistung zur Kostenerstattung für den Aufenthalt in einem Altenheim oder Pflegeheim.
  • Pflegegrad 2: 770 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro

Pflegebedingter Eigenanteil

Der pflegebedingte Eigenanteil ist bundesweit inzwischen deutlich über 800 Euro und für alle gleich hoch.

Eigenanteile für Unterkunft und Verpflegung

Die anteiligen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen des Heimes sind je nach Einrichtung unterschiedlich.

Die Gesamtkosten für den einzelnen Heimbewohner belaufen sich auf bundesweit über 2.000 Euro monatlich.

Rentenbeiträge für pflegende Angehörige

Übernehmen Angehörige die häusliche Pflege, so zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen die Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung der Person, die pflegt, ein.

Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dieser Betrag ist zweckgebunden und wird nur gegen Vorlage einer Vorlage von einer Quittung eines Leistungserbringer ausgezahlt. Er dient zur Finanzierung von Leistungen, die die Entlastung pflegender Angehöriger und/ oder Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende, unterstützen. Auch für Angebote zur Unterstützung im Alltag, die der Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen Person dienen, können davon finanziert werden. Wird der Entlastungsbetrag in einem Kalendermonat nicht vollständig ausgeschöpft, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen. Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.

Pflegedienste bieten Leistungen wie Tagespflege, Kurzeitpflege, Putzhilfen, Einkaufen- oder Spazieren gehen an. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um den passenden Pflegedienst auszuwählen. Vergleichen Sie Angebote im Bezug auf Qualität, Qualifikationen, Pflegekompetenz, Leistungen und Preise und beachten sie dabei auch stets die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse des zu Pflegenden.

Bei weiteren Fragen zum Thema helfen wir gerne weiter:
pflege@arbeitskammer.de

Viele Grüße aus dem Referat Pflege

 


Quellen:

www.vdk.de

Pflegegrade – das aktuelle System der Pflegeversicherung (pflege-grad.org)

Pflegereform 2021: einmal Rolle rückwärts | Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv.de)

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