Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Was tun?
Heute geht es um die Pflege und Betreuung von Angehörigen und was man tun kann, wenn nicht alles nach Plan verläuft.
Die Pflege und die Betreuung eines Angehörigen zu Hause können herausfordernd sein, besonders wenn ein ungeplantes Ereignis eintritt, das es unmöglich macht, den Angehörigen weiter zu betreuen.
Eine schnelle Lösung muss her. In diesem Fall bieten Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wichtige Unterstützung. Doch wie kann man diese nutzen und wer hat Anspruch darauf?
Das Gesetz unterscheidet zwei Fälle der Pflegezeit:
Grundsätzliche Voraussetzung ist die Pflege eines nahen Angehörigen, was im Gesetz über die Pflegezeit in § 7 Absatz 3 (PflegezeitG) geregelt ist.
1 Kurzzeitpflege
- Anspruch: Pflegegrad 2 bis 5
- Dauer: Maximal 4 Wochen im Jahr. Mit Kombination Verhinderungspflege insgesamt 8 Wochen/56 Kalendertage
- Aufenthalt: In einer Einrichtung oder auch Reha Klinik möglich
- Ort: Pflegeeinrichtung oder Reha-Klinik
- Leistung: Bis zu 1.774 Euro pro Jahr werden bezahlt, in Kombination Verhinderungspflege bis maximal 3.386 Euro
- Zusätzlich: 50 Prozent des Pflegegeldes werden weitergezahlt
2 Verhinderungspflege
- Anspruch: Pflegegrad 2 bis 5
- Dauer: Bis zu 6 Wochen im Jahr
- Ort: Versorgung durch Pflegedienste, Verwandte, Nachbarn
- Leistung: Bis zu 1612 Euro werden bezahlt, in Kombination Kurzzeitpflege 2.418 Euro
- Zusätzlich: Kann mit bis zu 50 % Leistungsanspruch aus der Kurzzeitpflege kombiniert werden
Auch ohne Pflegegrad: Kurzzeitpflege als Übergangspflege möglich
Auch Personen ohne Pflegegrad können unter bestimmten Voraussetzungen Kurzzeitpflege beantragen – beispielsweise nach einem Unfall oder Krankenhausaufenthalt.
- Ort: Pflegeeinrichtung oder häusliche Pflege, bzw. eine Haushaltshilfe für Diejenigen die zu Hauser versorgt werden können.
- Dauer: Maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr, wenn häusliche Krankenpflege nicht ausreicht.
- Leistung: Einen Zuschuss von der Krankenkasse gibt es nur für Pflegekosten, gehen diese über die Leistung der Krankenkasse hinaus, muss der Rest vom Patienten selbst gezahlt werden. Unter Umständen kann über das Sozialamt eine weitere Bezuschussung ermöglicht werden, falls der Patient die Kosten nicht begleichen kann.
- Wer kann einen Antrag stellen: Menschen, die allein sind und Menschen, die Ihre Angehörigen pflegen, allerdings selbst während dieser Zeit pflegebedürftig erkrankt sind.
Wie und wo kann man einen Antrag stellen?
Um Pflegegeld oder Sachleistung von der Pflegeversicherung zu erhalten, ist es notwendig einen Antrag bei der Kranken- und Pflegekasse zu stellen. Und so geht’s: https://ak-pflege-blog.de/antrag-auf-pflegeleistungen.
Wichtige Hinweise
Wer die Leistungen aus einem Bereich nicht vollständig nutzt, kann sich das anrechnen lassen. Die Leistungen können kombiniert werden. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sind nicht abgedeckt. Allerdings besteht hier die Möglichkeit den Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro heranzuziehen, sofern dieser noch nicht verbraucht wurde.
Wichtige Tipps zur Nutzung der Pflegeleistungen
- Bedarf ermitteln: Welcher Pflegebedarf besteht? Wobei wird Unterstützung benötigt Dies hilft Ihnen, die Stunden der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gezielt einzusetzen.
- Planung der Einsätze: Wann und wie oft möchten Sie die Stunden der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen? Dies kann helfen, die Pflegekräfte effizient einzusetzen und Engpässe zu vermeiden.
- Einsatz von Fachkräften: Möchten Sie professionelle Pflegekräfte oder geschulte Angehörige einsetzen? Fachkräfte können oft spezifische medizinische Aufgaben übernehmen, während Angehörige bei alltäglichen Aktivitäten unterstützen können.
- Koordination der Gelder: Stellen Sie sicher, dass Sie die Gelder aus der Verhinderungs-
und Kurzzeitpflege sowie das Pflegegeld gut verwalten. Führen Sie ein einfaches Budget,
um die Ausgaben im Blick zu behalten und sicherzustellen, dass alle notwendigen
Dienstleistungen abgedeckt sind. - Flexibilität: Seien Sie flexibel in der Nutzung der Stunden. Manchmal kann es sinnvoll sein die Stunden kurzfristig anzupassen, je nach Bedarf und Situation.
- Dokumentation: Halten Sie alle Ausgaben und die Inanspruchnahme der Pflegeleistungen schriftlich fest. Dies kann Ihnen helfen, einen Überblick zu behalten und gegebenenfalls auch für zukünftige Anträge oder Nachweise nützlich sein.
- Kommunikation: Sprechen Sie regelmäßig mit den Pflegekräften und den Angehörigen
über die Bedürfnisse und Wünsche des Pflegebedürftigen. Eine offene Kommunikation kann dazu beitragen, die Betreuung zu optimieren.
Indem Sie diese Punkte berücksichtigen, können Sie die Gelder für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie das Pflegegeld effektiv und sinnvoll in der Betreuung zuhause einsetzen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Pflegezeitgesetz_web.pdf (arbeitskammer.de)
Die Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (bundesgesundheitsministerium.de)
Verhinderungspflege 2025 jetzt nutzen – 7 wichtige Tipps
Kurzzeitpflege mit Verhinderungspflege verrechnen
Pflegegeld » Höhe • Anspruch • Voraussetzungen
Haben Sie Fragen zu Pflege, Beruf und sozialer Absicherung? Kontaktieren Sie uns unter pflege@arbeitskammer.de – wir helfen Ihnen gerne weiter!
Viele Grüße aus dem Referat Pflege!
Quellen:
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – Pflegeblog
Antrag auf Pflegeleistungen – Pflegeblog
Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad ist als Kassenleistung möglich (pflege-durch-angehoerige.de)
www.vdk.de
Entlastungsbetrag » Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Wofür Sie in der Pflege Entlastungsleistungen nutzen können | Verbraucherzentrale.de