
Die Betreuungs-Verfügung
Eine Betreuungs-Verfügung kommt zum Tragen, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können. In dieser Form der Verfügung werden Ihre zuvor festgelegten Wünsche verschriftlicht. Was gilt es zu beachten?
Eine Betreuungs-Verfügung kommt zum Tragen, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können. In dieser Form der Verfügung werden Ihre zuvor festgelegten Wünsche verschriftlicht. Was gilt es zu beachten?
Wie kann Rechtssicherheit für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG) hergestellt werden?
In unserem heutigen Blog-Beitrag wollen wir thematisch an die vorherige Beitragsreihe zum Pflegezeitgesetz anknüpfen und über die Themen Notfallmappe, Vorsorge-Vollmacht, sowie Betreuungs- und Patienten-Verfügung in drei Teilen informieren.
Wie im letzten Blogbeitrag bereits erklärt, haben Beschäftigte seit dem 1. Januar 2015 einen Rechtsanspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit. Derzeit sind in Deutschland rund 4,3 Millionen Menschen pflegebedürftig.
Dank dem am 01.07.2008 in Kraft getretenen Pflegezeitgesetz (PflegeZG) ist es den Beschäftigten möglich, sich im Falle einer familiären Pflegesituation von der Arbeit freistellen zu lassen.
Was muss sich ändern, damit Pflegekräfte in Teilzeit ihre Stunden ausweiten? Wie müssen die Arbeitsbedingungen sein, damit ausgestiegene Pflegekräfte wieder in ihren Beruf zurückkehren?
Um Pflegegeld oder Sachleistung von der Pflegeversicherung zu erhalten, ist es notwendig einen Antrag bei der Kranken- und Pflegekasse zu stellen. Wir hatten in unserem letzten Blogbeitrag berichtet, wie das funktioniert und was es zu beachten gibt. Heute geht es um die Pflege und Betreuung von Angehörigen und was man tun kann, wenn nicht immer alles nach Plan verläuft.
Im Grundsatz werden die in dem vorliegenden Entwurf getroffenen Regelungen von der Arbeitskammer begrüßt. Von zentraler Bedeutung ist die Qualität und Sicherheit der Patientenversorgung.
Nachdem wir im letzten Artikel erklärt hatten, wie man einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellt, enthält der heutige Beitrag einen Überblick über verfügbaren Geld- und Sachleistungen.
In unserem letzten Blogbeitrag hatten wir die Begriffe Pflegereform- PSG II, Pflegestufen und Pflegrade definiert. Heute erklären wir, wie man einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegversicherung bei der Kranken- und Pflegekasse stellt.
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