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Pressemitteilung: Arbeitskammer zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Pflegekräfte: Versorgungssicherheit muss Vorrang haben!

Am 15.03. 2015 geschrieben von

Die Arbeitskammer des Saarlandes fordert, dass bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht eine genaue Risikoabwägung vorzunehmen ist, bevor ein Betretungsverbot ausgesprochen wird. „Die Versorgungssicherheit der zu Pflegenden muss gewährleistet werden. Sie muss unbedingt Vorrang haben, wenn es um die Prüfung eines Betretungsverbotes der Arbeitsstätte für ungeimpfte Pflegekräfte geht“, sagt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes.

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